Arbeitsministerium, Bundesagentur für Arbeit und Kommunen werben für erfolgreiche Umsetzung des neuen Teilhabechancengesetzes in Niedersachsen
Neue Chancen für Langzeitarbeitslose in Niedersachsen: Ein Bündnis bestehend aus dem Niedersächsischen Arbeitsministerium, der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände wirbt für eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Teilhabechancengesetzes in Niedersachsen. Das neue Bundesgesetz macht es seit Jahresanfang möglich, dass Jobcenter Arbeitgebern, die einen Langzeitarbeitslosen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, bis zu fünf Jahre einen Lohnkostenzuschuss gewähren. Um eine nachhaltige Integration in Arbeit zu ermöglichen, können zudem Qualifizierungen und begleitendes Coaching genutzt werden.
Das Bündnis appelliert vor allem an Unternehmen, Arbeitsplätze bereit zu stellen, die Vorteile des Gesetzes zu nutzen und möglichst viele Langzeitarbeitslose zu beschäftigen. Städte und Kommunen selbst bieten ebenfalls Arbeitsplätze an.
Arbeitsminister Dr. Bernd Althusmann: „Der Bund bietet mit dem Teilhabechancengesetz den Menschen, die bisher vom Arbeitsmarkt abgehängt sind, neue Beschäftigungschancen und stellt dafür zusätzliche Mittel bereit. Auch für die niedersächsischen Unternehmen kann das ein Gewinn sein. Durch kluge Arbeitsorganisation können auch Fachkräfteengpässe abgemildert werden, wenn Fachkräfte durch zusätzliche Helfer Entlastung erhalten.“
Bärbel Höltzen-Schoh, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen: „Viele Menschen, die schon lange auf Grundsicherungsleistungen angewiesen sind und aktuell faktisch keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hätten, erhalten mit den neuen Fördermöglichkeiten eine echte Perspektive auf dauerhafte Erwerbstätigkeit. Die Jobcenter führen bereits viele Gespräche mit den Betroffenen. Bedingung für eine erfolgreiche Umsetzung ist aber, dass noch mehr kommunale und private Arbeitgeber entsprechende Arbeitsplätze anbieten. Wir appellieren daher an die Unternehmen: Nutzen Sie die Beratung der Jobcenter und informieren Sie sich über die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten.“
Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens: „Wir unterstützen nachdrücklich die Umsetzung der neuen Regelungen für Langzeitarbeitslose und werden neben der Beschäftigung bei privaten Arbeitgebern bei unseren Mitgliedern dafür werben, eigene Beschäftigungsmöglichkeiten einzubringen.“
Prof. Dr. Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, ergänzt: „Wir begrüßen die Umsetzung der neuen Instrumente zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Teilhabe am Arbeitsmarkt ausdrücklich. Insbesondere die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes, die langfristige individuelle Begleitung und der so genannte Passiv-Aktiv-Tausch sind langjährige Forderungen der kommunalen Jobcenter.“
Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, „Wir sehen hier ein großes Potenzial, Langzeitarbeitslose langfristig wieder zurück in den Arbeitsmarkt zu führen. Wir unterstützen ausdrücklich die neuen Fördermöglichkeiten und empfehlen unseren Mitgliedern, geeignete Arbeitsplätze bereitzustellen.“
Hintergrundinformationen:
Im Jahresdurchschnitt 2018 waren zuletzt rund 83.000 Menschen in Niedersachsen länger als 12 Monate ohne Arbeit und damit langzeitarbeitslos. Zwar ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen rückläufig. Doch je länger die Erwerbstätigkeit zurückliegt, umso schwerer fällt es Männern und Frauen, wieder Anschluss an Beschäftigung zu finden. Für diese Personengruppe sieht das Teilhabechancengesetz daher zwei neue Förderinstrumente vor:
- Geförderte Beschäftigung für Menschen, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt beträgt 75 Prozent im ersten Jahr und 50 Prozent im zweiten Jahr. Während der Förderung findet ein Coaching statt.
- Geförderte Beschäftigung für Menschen, die innerhalb der vergangenen sieben Jahre sechs Jahre im Leistungsbezug Hartz IV waren. Bei Schwerbehinderten und Eltern mit minderjährigem Kind im Haushalt reichen fünf Jahre Leistungsbezug. Der Zuschuss zum Arbeitsentgelt liegt bei 100 Prozent in den ersten beiden Jahren und sinkt ab dem dritten Jahr um jährlich zehn Prozent. Auch hier ist Coaching vorgesehen sowie Qualifizierung möglich.
Weitere Informationen zu den neuen Fördermöglichkeiten erhalten Sie im Internet auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter dem Schwerpunktthema sozialer Arbeitsmarkt (www.bmas.de) sowie bei den örtlichen Jobcentern.