Hannover. Angesichts des wachsenden Widerstands gegen die Pflegekammer in Niedersachsen fordert CDU-Fraktionschef Dirk Toepffer, die im Koalitionsvertrag zur Hälfte der Legislaturperiode vorgesehene Evaluation von Wirkung und Organisation der Kammer fristgerecht vorzulegen. „Es ist offensichtlich, dass es der Kammer an Rückendeckung der eigenen Pflegekräfte fehlt. Pauschale Zwangsgebühren und nicht zuletzt der massive Druck der Betroffenen machen deutlich: Die Pflegekammer muss reagieren und sich der Kritik stellen“, so Toepffer. „Im Interesse der Pflegekräfte und auch im Interesse der Kammer braucht es zügige Antworten. Eine Kammer ist kein Selbstzweck.“
Die CDU-Landtagsfraktion hatte sich bis zuletzt gegen die Einrichtung der Pflegekammer gestellt, weil sie weder das Problem der niedrigen Pflegesätze lösen noch eine angemessene Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen durchsetzen könne. Auch bemängelt sie, dass sich – völlig systemfremd – abhängig Beschäftigte in einer Kammer zusammenschließen müssen. In den Koalitionsverhandlungen hat die CDU daher eine Evaluation von Wirkung und Organisation bis Juni 2020 festschreiben lassen.
Dieser Ansicht ist auch der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Ehbrecht. „Wenn sich Pflegekräfte schon in einer solchen Kammer zusammenschließen sollen, dann gebietet es doch der gesunde Menschenverstand, dass diese Kammer auch einen wirklichen und effektiven Nutzen haben muss. Wenn die Kammer auch tatsächlich im ersten Zeitraum der Evaluierung handfeste Ergebnisse vorweisen kann, spricht nichts gegen eine Weiterführung dieses Systems. Wenn die Kammer jedoch innerhalb dieses Zeitraums keine Ergebnisse erbringt, mit denen insbesondere die betroffenen Pflegekräfte zufrieden sind -um deren Arbeit zu verbessern wurde die Kammer doch erst ins Leben gerufen- dann kann diese auch schnellstens wieder abgeschafft werden.“ Daher hält Ehbrecht es für wichtig und auch richtig, dass eine Evaluierung im zeitlich festgeschriebenen Rahmen vorgelegt werden muss.
„Wir wollen die Ergebnisse der Evaluation ohne Verzögern bis Juni 2020 vorgelegt bekommen“, so Toepffer. Ohnehin sei die Koalition aufgefordert, die vereinbarte Überprüfung zu konkretisieren. Hierfür müssten ab sofort Vorarbeiten unter größtmöglicher Beteiligung unabhängiger Sachverständiger und der Betroffenen geleistet werden. Für den CDU-Fraktionschef ist klar: „Wirkung und Organisation der Kammer können nicht von denjenigen überprüft werden, die das Kammergesetz geschrieben haben.“