Althusmann: „Die Bundesregierung hat ordentlich Tempo gemacht“
Ab heute können Unternehmen, Soloselbständige und freiberuflich Tätige ihre Anträge für die Novemberhilfen stellen. Direkt nach erfolgreicher Antragstellung wird automatisch ein Abschlag an die Betroffenen ausgezahlt. Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann ist zufrieden: „Die Bundesregierung hat ordentlich Tempo gemacht. Das ist gut so. Die von staatlicher Seite angeordneten Betriebsschließungen stellen viele Unternehmen vor große Herausforderungen. Es war mir daher wichtig, dass wir schnell zu ersten Auszahlungen kommen. Damit können wir auch Insolvenzen verhindern.“
Die Novemberhilfe steht allen Unternehmen, Soloselbständigen und freiberuflich Tätigen im Haupterwerb zu, die ihren Geschäftsbetrieb durch Schließungsverordnung im November einstellen mussten oder die mindestens 80 Prozent ihrer Geschäftstätigkeit mit geschlossenen Unternehmen abwickeln. Es wird eine Pauschale in Höhe von 75 Prozent des Novemberumsatzes 2019 gewährt.
Die Freigabe der Mittel kommentiert der CDU-Landtagsabgeordnete und Wirtschaftspolitiker Thomas Ehbrecht weiter: „Es wird Zeit, dass die Mittel zur Unterstützung der Betroffenen möglichst schnell bereitgestellt werden und dann abfließen. Wichtig ist, dass wir niemanden mit den Maßnahmen überfordern. Mit den vereinbarten Lockerungen der Kontaktbeschränkungen für Weihnachten und Silvester ist das meiner Meinung nach gelungen. Auch die vereinbarte weitere Unterstützung der vom Teil-Lockdown betroffenen Wirtschaft ist gut und für die besonders leidenden Branchen wie etwa die Gastronomie zwingend notwendig.
Für den Einzelhandel hätte ich mir allerdings weniger strenge Auflagen gewünscht, da dieser in der Phase des ersten Lockdowns bereits umfangreich in Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen investiert hat.“
Soloselbständige erhalten nach erfolgreicher Antragstellung den errechneten Förderbetrag bis zu 5.000 Euro direkt über die Bundeskasse. Alle anderen Unternehmen erhalten auf die beantragte Fördersumme zunächst einen Abschlag in Höhe von 50 Prozent, maximal 10.000 Euro.
Niedersachsens Wirtschaftsministerium hat sich in den Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsministerium intensiv für bestmögliche Konditionen bei den Novemberhilfen eingesetzt. Althusmann: „Wir haben erreicht, dass nicht nur Hotels, sondern das gesamte Beherbergungsgewerbe als direkt betroffen gilt, ebenso Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Cafébetrieb. Der Vorteil: Anträge für die Novemberhilfe können ohne komplizierte Nachweise gestellt werden.“
Mit Blick auf das heutige Gespräch zwischen Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder fordert Althusmann: „Wenn die Lockdown-Maßnahmen auf Dezember verlängert werden, wünsche ich mir auch ein Bekenntnis zur Anpassung der außerordentlichen Wirtschaftshilfen. Dieses Signal ist für die Akzeptanz der Maßnahmen und für unsere Unternehmen wichtig.“
Antrag und Informationen zur Novemberhilfe: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de