Wirtschaftsministerium bringt Förderprogramm für Gaststätten auf den Weg

Münzenstapel

Althusmann: Hilfen für schwer von der Pandemie betroffene Gastronomiebranche

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern, hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium ein niedrigschwelliges Investitionsprogramm für Gaststätten in Niedersachsen auf den Weg gebracht. 

Das Förderprogramm hat ein Gesamtvolumen von 25 Millionen Euro und ist Teil des 120 Millionen Euro schweren „Sonderprogramm Tourismus und Gastronomie“, das der Niedersächsische Landtag im Rahmen des zweiten Nachtragshaushalts beschlossen hat.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Die Gastronomie ist einer der am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Wirtschaftszweige. Mit diesem Programm wollen wir die Branche bei Investitionen in Modernisierungen unterstützen, die dabei helfen, den Betrieb auch unter Pandemiebedingungen zukunftsfest aufzustellen.“

Das Programm richtet sich an Unternehmen des Gaststättengewerbes mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen. Unter anderem werden Investitionen in Umbauten, Erweiterungen oder sonstige Modernisierungen gefördert, die einen Bezug zu Covid-19 haben. Dazu zählen beispielsweise neue Lüftungs-, Hygiene- oder Spültechnik, Heizkonzepte für den Außenbereich oder Trennwände.

Auch der Landtagsabgeordnete Thomas Ehbrecht, selbst Unternehmer und Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zeigt sich durch die schnellen und konsequenten Entscheidungen im Wirtschaftsministerium beruhigt: „Der zweite Lockdown hat nunmehr wieder die Gastronomie stark getroffen, besonders im November und Dezember, wenn das Weihnachtsgeschäft ansteht. Daher muss ein diese Branche ausreichend Unterstützung erhalten, damit wir im nächsten Jahr kein massives Aussterben unserer Gastronomen erleben müssen. Unser Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann hat sich hier für die richtigen Schritte zur richtigen Zeit entschieden.“

Die Zuschüsse betragen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 100.000 Euro. Ab dem 25. November 2020 können bei der NBank Anträge gestellt werden: https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgr%C3%BCndung/Niedrigschwellige-Investitionsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-das-Gastst%C3%A4ttengewerbe/index.jsp