Hannover. „Scheunenfeten und größere Feierlichkeiten gehören zum Kulturgut des ländlichen Raums. Doch durch die kürzlich erfolgte Änderung der Niedersächsischen Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) und der Streichung des § 47 sind private Veranstaltungen mit mehr als 200 Personen de facto nicht mehr möglich, da die schärfere Bauordnung dem entgegensteht. Die Kommunen haben keine Möglichkeit, Scheunenfeten oder private Feiern in altem Stil zu genehmigen, selbst wenn sie es wollen“, so der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Martin Bäumer.
Damit die Kommunen solche Veranstaltungen wieder genehmigen dürfen, müsse die Rechtslage wieder geändert werden und der § 47 wieder in Kraft gesetzt werden. Anders lautendende Behauptungen seien schlicht Nebelkerzen.
„Die Menschen sind durch Corona, explodierende Energiepreise und eine unsichere Weltlage schon genug gebeutelt und nun versuchen Teile der Politik ihnen auch noch zu diktieren, wie und ob sie in ihrer Freizeit feiern dürfen. Dazu sagen wir als CDU-Fraktion: Hört auf damit und lasst den Menschen ihren Feierspaß“, so der Fraktionsvize.