Der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies kommentiert das heute ergangene Urteil des Staatsgerichtshofs im Organstreitverfahren über die Auskunftsrechte von Abgeordneten bei der Entnahme von Wölfen wie folgt:
„Wir freuen uns, dass der Staatsgerichtshof heute der Argumentation und Rechtsauffassung der Landesregierung in weiten Teilen gefolgt ist. Der Staatsgerichtshof hat hier eine sehr ausgewogene Entscheidung getroffen, die die betroffenen Rechte gegeneinander abwägt und zu einer – auch für die Praxis handhabbaren – Entscheidung geführt hat.
Uns geht es dabei immer um den Schutz der Rechte der am Vollzug beteiligten Personen, der für uns weiterhin von höchster Bedeutung ist.
Das haben die Richterinnen und Richter anerkannt und ausführlich gewürdigt. Dieses Ergebnis gibt uns die Möglichkeit auch weiterhin alles daran zu setzen, diese Personen bestmöglich zu schützen. Der Staatsgerichtshof hat ausdrücklich gewürdigt, dass die Schmähungen und Anfeindungen in Foren und Sozialen Medien nicht im Internet bleiben, sondern sich in konkrete Bedrohungssituationen im realen Leben für die handelnden Personen niederschlagen können und dies auch tun.
Auch die Informationspolitik der Landesregierung über die bisher erfolgten Entnahmen und Ausnahmegenehmigungen wurden dabei anerkannt. Die Richterinnen und Richter haben bestätigt, dass die Wolfspolitik der Landesregierung durch die den Abgeordneten des Landtages zugänglichen Informationen durch die Abgeordneten nachvollzogen und bewertet werden kann.
Gleichzeitig haben die Richter Hinweise darauf gegeben, an welchen Stellen bestimmte Informationen den Abgeordneten zugänglich gemacht werden müssen, etwa im Bezug auf den vorhandenen Grundschutz oder die Höhe der durch Risse eingetretenen Schäden. Das werden wir bei der Beantwortung künftiger Anfragen gewissenhaft berücksichtigen.
Ich möchte betonen, dass es dem Umweltministerium immer darum ging, die Abgeordneten möglichst umfassend zu informieren, gleichzeitig aber die Rechte Dritter zu schützen, denn unser erklärtes Ziel ist bekanntermaßen ein anderes: Eine neue, offene, transparente und auf die Zukunft gerichtete Normalität schaffen.
Im Falle einer sich in Vollzug befindlichen Ausnahmegenehmigung zur Entnahme eines Wolfs sind eine Vielzahl von Personen mit deren Prüfung und Vollzug quasi im Auftrag des Landes unterwegs. Es handelt sich dabei um Antragssteller, betroffene Weidetierhalter, Mitarbeiter der Behörden, die nach BNatSchG zum Vollzug geeigneten und ausgewählten Personen, sowie die Jägerinnen und Jäger, die sich bereit erklären Ausnahmegenehmigungen zu vollziehen. Diese Personen haben das Recht in ihren Grundrechten geschützt zu werden – und wir dementsprechend die Verpflichtung, das uns Mögliche dazu beizutragen. Diese Auffassung hat der Staatsgerichtshof heute bestätigt.
Wir haben zu Recht eine Gefährdung der am Vollzug beteiligten Personen angenommen, zu deren Schutz die Landesregierung zur Auskunftsverweigerung berechtigt und auch verpflichtet ist.“
Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/urteil-staatsgerichtshof-208413.html