Hannover. Niedersachsen bleibt bei seiner Haltung, dass auf Bundesebene endlich die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen, um den (Um-)Bau von Tierwohl-Ställen zu erleichtern. Nur damit könne der zukunftsfähige Umbau der Nutztierhaltung gemäß der Empfehlungen des Kompetenznetzwerkes („Borchert-Kommission“) gelingen.
Ein entsprechender Antrag für eine „Entschließung des Bundesrates zur Erleichterung tierwohlbezogener Bauvorhaben“ ist gemeinsam von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen im Juni in die Länderkammer eingebracht worden; dieses Thema stand heute (17.9.) erneut auf der Tagesordnung des Bundesrates.
„Jeder Tag, der ohne konkrete Schritte zur Umsetzung der Empfehlungen verstreicht, ist ein verlorener Tag für unsere Tierhalter. Sie benötigen Planungssicherheit, wenn sie im Interesse des Tierwohls umbauen möchten. Nicht nur die Sauenhalter, sondern alle Nutztierhalter, die investieren wollen, warten voller Ungeduld darauf, dass ihnen der Gesetzgeber auch rechtlich den Weg ebnet. Die Krise am Schweinemarkt führt uns vor Augen, wie dringend und richtig unser Antrag gewesen ist. Wir brauchen endlich den Turbo für mehr Tierwohl in der Nutztierhaltung. Deshalb freue ich mich, dass unsere Initiative zu dem heutigen Beschluss des Bundesrates geführt hat“, so Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast.