Althusmann: Vorschlag hat Bund und Länder überzeugt, Überbrückungshilfe II leichter zu beantragen
Basierend auf einem Vorschlag des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums hat der Bund einer vereinfachten Abwicklung der Überbrückungshilfe II zugestimmt. „Ich freue mich, dass die niedersächsische Initiative nicht nur bei den anderen Bundesländern auf große Zustimmung gestoßen ist, sondern auch die Bundesminister Altmaier und Scholz überzeugt hat“, sagt Althusmann. „Damit wird die Abrechnung der Überbrückungshilfe II deutlich einfacher, wovon Unternehmen profitieren. Der Aufwand für die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Anwälte, die Unterlagen für ihre Mandantinnen und Mandanten einreichen, wird zudem erheblich reduziert.“
Die Überbrückungshilfe II ersetzt für die Monate September bis Dezember 2020 einen Teil der betrieblichen Fixkosten. Wie hoch die Förderung ausfällt, ist abhängig vom jeweiligen Umsatzrückgang – sie kann bis zu 90 Prozent betragen. Insgesamt liegt die maximale Fördersumme für diese vier Monate bei 200.000 Euro.
„Es ist ein sehr gutes Zeichen für die Bürgerinnen und Bürger, dass der Bund den Vorschlag unseres Wirtschaftsministeriums angenommen hat und damit eine Vereinfachung der Fördergeldauszahlungen auch bundesweit ins rollen bringt. Hier zeigt sich die Qualität des von der CDU und unserem Wirtschaftsminister geführten Ministeriums. Es freut mich, dass sich auch unsere Arbeit im Wirtschaftsausschuss in diesen schwierigen Zeiten auszahlt und für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber auszahlt“, kommentiert der Landtagsabgeordnete Thomas Ehbrecht die guten Neuigkeiten.
Im Dezember hat der Bund bekannt gegeben, dass zusätzlich zu den bestehenden Nachweispflichten die errechneten Fördersummen mit der Gewinn- und Verlustrechnung abgeglichen werden müssen. Eine Förderung wird demnach nur gewährt, wenn die Antragsteller Verluste nachweisen können, die höher sind als die errechnete Fördersumme – so sieht es die Beihilfevorschrift „Bundesregelung Fixkostenhilfe“ vor.
Althusmann: „Dass im Dezember zusätzliche Nachweispflichten eingeführt wurden, die auf das Europäische Beihilfenrecht zurückgehen, hat viele Steuerberater, Wirtschafsprüfer und Rechtsanwälte verärgert. Deshalb haben wir dem Bund vorgeschlagen, den Abwicklungsprozess zu erleichtern, indem hier die Kleinbeihilfenregelung als Grundlage genommen wird. So müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller nur noch die Nachweise für eine Förderung bringen, die auch schon beim Programmstart vorgesehen waren.“
In Niedersachsen wurden im Zuge der Überbrückungshilfe II bisher 9.419 Anträge mit einem Volumen von gut 160 Millionen Euro gestellt. Weitere Anträge können noch bis zum 31.03.2021 über das zentrale Portal des Bundes www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Auch das Nachfolgeprogramm, die Überbrückungshilfe III, wird über das zentrale Portal ab Mitte Februar beantragt werden können. Hier laufen aktuell die letzten Vorbereitungen.