Kurzfristige Stärkung der sozialen Schuldnerberatungsstellen

Münzenstapel

Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die daraus resultierenden Preissteigerungen bei Energie und Dingen des täglichen Bedarfs sorgen dafür, dass sich die finanzielle Situation vieler Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen deutlich verschlechtert. Mit Beginn der Heizperiode und der Erhöhung von Abschlagszahlungen für Strom und Gas ist leider zu erwarten, dass sich dieser Trend in den kommenden Wochen und Monaten noch einmal verstärkt.

Die Niedersächsische Landesregierung hat vor diesem Hintergrund auf Betreiben von Ministerpräsident Stephan Weil bereits im Sommer Maßnahmen identifiziert und beschlossen, um die Niedersächsinnen und Niedersachsen in dieser schwierigen Lage bestmöglich zu unterstützen. Ein Teil dieser Vereinbarung aus dem August war die Stärkung der insgesamt 69 sozialen Schuldnerberatungen in ganz Niedersachsen.

Ich freue mich heute mitteilen zu können, dass es mir nunmehr bereits vor dem Beschluss eines Nachtragshaushaltes gelungen ist, die Förderung im laufenden Jahr von rund 650.000 auf bis zu 1,5 Million Euro zu erhöhen und damit in einem ersten Schritt kurzfristig die Finanzierung personeller Aufstockungen in den Schuldnerberatungsstellen zu ermöglichen. Diese Beratungsstellen befinden sich in der Regel in der Trägerschaft der Freien Wohlfahrtspflege, in privater Trägerschaft oder von Gemeinden, Städten und Landkreisen.

Ich bin den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses sehr dankbar, dass wir in dieser Angelegenheit in vergleichsweiser kurzer Zeit eine Lösung finden konnten und dieses zusätzliche Geld noch im laufenden Jahr aus Toto-Lotto- Mitteln bereitstellen können.

Gerade für Familien und Einzelpersonen, denen das Wasser in finanzieller Hinsicht buchstäblich bis zum Hals steht, sind die sozialen Schuldnerberatungsstellen ein wichtiger Anlaufpunkt und mit ihrer Expertise ungemein wertvoll. Im Rahmen des Nachtragshaushaltes ist vor diesem Hintergrund geplant, die Mittelerhöhung und zusätzliche Personalkostenförderung auch für das kommende Jahr zu verstetigen.

Als Land haben wir ein erhebliches Interesse daran, dass die bestehenden sozialen Schuldnerberatungsstellen personell gestärkt werden, um ihr Angebot ausbauen zu können. Nur so wird der der spezifische Beratungsbedarf, der sich abzeichnet oder bereits da ist, aufgefangen werden können.

Wir wollen sicherstellen, dass allen Ratsuchenden schon dann Hilfe und Unterstützung angeboten werden kann, wenn die Verschuldungssituation noch nicht eingetreten ist, aber bereits droht. Die Schuldnerberatungen können helfen, das Schlimmste zu verhindern.

Mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln fördert das Land deshalb zusätzliche Personalkapazitäten für Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater in einem Umfang von bis zu 0,5 Stellen (EG 11) per bestehender Beratungsstelle. Bei den Schuldnerberatungsstellen in Trägerschaft der freien Wohlfahrtspflege bzw. sonstiger juristischer Personen des Privatrechts sowie öffentlichen Rechts werden 100 Prozent der dafür benötigten Mittel gefördert.
Bei den kommunalen Trägern ist haushaltsrechtlich keine Vollfinanzierung möglich, daher beträgt die maximale Förderhöhe dort 95 Prozent. Das zusätzliche Fördervolumen je Beratungsstelle für die Monate Sept. – Dez. 2022 beträgt damit maximal ca. 12.488 Euro.

Falls es nicht möglich ist, zusätzliche Personalkapazitäten für Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater in der Schuldnerberatungsstelle zu schaffen, kann zur Entlastung vor Ort und Schaffung zusätzlicher Kapazitäten auch subsidiär eine Verwaltungskraft von bis zu 0,5 Stellenanteilen (Mit Hilfe der Förderung können selbstverständlich auch bereits bestehende Teilzeitstellen aufgestockt werden. Die Beantragung und Bewilligung der Förderung erfolgen über das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Ich bitte herzlich darum, diese Informationen auch vor Ort in den Wahlkreisen bekannt zu machen und sich für eine zügige Inanspruchnahme und Umsetzung einzusetzen, damit möglichst viele der 69 sozialen Schuldnerberatungsstellen in ganz Niedersachsen von den zusätzlichen Mitteln profitieren können.

Herausgeberin: Daniela Behrens, Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung