Stabilitätsbericht Niedersachsen 2021 – Niedersachsen hält seine finanzpolitische Stabilität

Münzenstapel

Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag den Stabilitätsbericht 2021 beschlossen. Der Bericht beruht auf den Jahresabschlüssen 2019 und 2020, dem Haushaltsplan 2021, dem Haushaltsplanentwurf 2022/2023 sowie der Mittelfristigen Planung 2021 bis 2025.

Niedersachsen erfüllt mit den vorgelegten Kennziffern und dem Ergebnis einer Projektion vollständig die Anforderungen des Stabilitätsrates. Der Stabilitätsrat wird auf dieser Grundlage in seiner Sitzung im Dezember 2021 feststellen, dass in Niedersachsen keine Haushaltsnotlage droht. Auch das Überwachungsverfahren zur Einhaltung der Schuldenbremse ergibt keine Auffälligkeit.

Gleichwohl haben die Bundesländer, ebenso wie der Bund, zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie in erheblichem Umfang Kredite aufnehmen müssen.

Finanzminister Reinhold Hilbers mahnt an, dass zeitnah eine Kehrtwende eingeleitet werden muss: „Die sich dauerhaft abzeichnende strukturelle Verringerung der Einnahmen erfordert neben einer wachstumsorientierten Politik zwingend eine Anpassung der Ausgaben. Nur so können wir zu strukturell ausgeglichenen Haushalten zurückkehren. Die einzige Alternative wäre, den nächsten Generationen jeglichen Handlungsspielraum zu rauben.“

„Niedersachsen hält seine finanzpolitische Stabilität“, erklärte Hilbers weiter. Die Landesregierung habe die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen mit ihrer Mittelfristigen Planung bis 2025 eingeleitet. Damit zeigt sie einen Weg auf, wie innerhalb des aktuellen Planungszeitraums eine Rückkehr zu strukturell ausgeglichenen Haushalten gelingen wird.

Mit der strukturellen Konsolidierung einhergehend, beginnt 2024 der Einstieg in die Tilgung der notsituationsbedingten Kreditaufnahmen. Dabei übersteigt die Tilgungsrate mit 100 Millionen Euro die im Rahmen der Konjunkturbereinigung vorgesehene Kreditaufnahme, so dass bereits 2024 eine Nettotilgung ausgewiesen werden kann. 2025 soll die Tilgung 180 Millionen Euro betragen. Damit soll zum Ende des Planungszeitraums auch der aufgrund der COVID-19-Pandemie vorübergehend deutlich steigende Schuldenstand des Landes wieder unter die 70 Milliarden Euro-Marke zurückgeführt werden.

Der Stabilitätsbericht bildet die Grundlage für die jährlichen Beratungen des Stabilitätsrates über die Haushaltslage des Bundes und der Länder. Der Stabilitätsrat ist ein Bund-Länder-Gremium, das zusätzlich zu seiner bisherigen Aufgabe der Überwachung der Haushaltsentwicklung von Bund und Ländern seit 2020 auch die Einhaltung der Schuldenbremse durch den Bund und die Länder überwacht.

Die Haushaltsüberwachung erfolgt anhand einheitlich definierter Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung. Es handelt sich hierbei um die Kennziffern „Finanzierungssaldo (in Abgrenzung des Stabilitätsrates) je Einwohner“, „Kreditfinanzierungsquote“, „Zins-Steuer-Quote“ sowie „Schuldenstand je Einwohner“. Für jede Kennziffer gilt ein Schwellenwert. Für Niedersachsen zeigt sich auch für den aktuellen Beobachtungszeitraum, dass nach den Regularien des Stabilitätsrates keine der Kennziffern auffällig ist.

Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse beruht auf zwei Komponenten. Die erste Komponente beinhaltet eine Darlegung anhand der bundes- beziehungsweise jeweiligen landesrechtlichen Schuldenbremse. Der Stabilitätsrat nimmt hier zur Kenntnis, ob der Bund und die Länder die Schuldenbremse nach der bundes- beziehungsweise jeweiligen landesrechtlichen Regelung einhalten. Die zweite Komponente umfasst die für den Bund und jedes Land nach einem harmonisierten und an den europäischen Vorgaben und Verfahren orientierten Analysesystem ermittelten Ergebnisse. Dieses Analysesystem ist von den länder- beziehungsweise bundesrechtlichen Ausgestaltungen der Schuldenbremse unabhängig. Die Überwachung der Einhaltung der Schuldenbremse erfolgt bei beiden Komponente für das jeweils abgelaufene, das aktuelle und das darauffolgende Jahr.

Der Stabilitätsbericht 2021 wird auf der Website des Niedersächsischen Finanzministeriums veröffentlicht (www.mf.niedersachsen.de).