Hannover. „Der Landtag hat in seiner heutigen (07.07.2021) Sitzung das Niedersächsische Grundsteuergesetz nach intensiver Beratung mit breiter Mehrheit beschlossen. Damit regeln wir jetzt erstmals eine bedeutende Steuer auf Landesebene. Wir weichen dadurch von dem auf Bundesebene beschlossenen Grundsteuergesetz ab, dass mit erheblichem Personalaufwand in der Finanzverwaltung verbunden und für die Steuerpflichtigen kaum durchschaubar ist. Das ist ein wichtiges Signal für alle niedersächsischen Städte und Gemeinden, die fest auf die konjunkturunabhängigen Steuereinnahmen von jährlich rund 1,4 Milliarden Euro bauen!“, so der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Ulf Thiele.
„Das von Finanzminister Reinhold Hilbers maßgeblich entwickelte niedersächsische Flächen-Lage-Modell ist bereits in den Beratungen mit großer Zustimmung aufgenommen worden. Ihm ist mit diesem Gesetz ein großer Wurf gelungen, mit dem wir beweisen, dass die Grundsteuer verfassungskonform und zugleich einfach, transparent, unbürokratisch und aufkommensneutral geregelt werden kann“, lobt Ulf Thiele. Die Grundsteuer in Niedersachsen werde ausschließlich an physischen Größen wie der Grundstücks- und Gebäudefläche sowie an der Lage des Grundstückes ausgerichtet, die über einen relativen Bodenrichtwert abgebildet wird.
„Die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion lehnt das komplizierte, intransparente und personalaufwändige Bundesmodell mit seinem Wertbezug entschieden ab“, betont Ulf Thiele. Das Land Niedersachsen habe daher die Möglichkeit ergriffen, die Grundsteuer künftig selbst zu regeln. „Der SPD-Landtagsfraktion danken wir ausdrücklich dafür, dass sie diesen Weg gemeinsam mit uns gegangen ist. Uns ist bewusst, dass unser Koalitionspartner damit der Anwendung des vom SPD-geführten Bundesministerium der Finanzen entwickelten Grundsteuergesetz in einem Bundestagswahljahr in Niederachsen den Weg verstellt. Das ist nicht selbstverständlich, aber gut begründet.
Die Basis der bisherigen, bundesweit geregelten Grundsteuer hatte das Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt. Die Grundsteuerreform des Bundes sieht nun vor, die Grundsteuer nach dem Grundstückswert und dem Ertragswert zu bemessen. Das erfordert eine Neubewertung sämtlicher Immobilien alle sieben Jahre. Bei steigenden Grundstückspreisen ergäben sich dabei ohne Zutun des Gesetzgebers oder der Gemeinde regelmäßige Steuererhöhungen. „Solche Steuererhöhungen durch die Hintertür, also aufgrund eines ständig steigenden Preisniveaus bei Immobilien, wird es in Niedersachsen nicht geben“, so Ulf Thiele. Das jetzt beschlossene Flächen-Lage-Modell verhindere die Steuerdynamik des Bundesmodells und sei damit eine bewusste Entscheidung für Klarheit und Planungssicherheit für die Steuerbürger und auch für die Städte und Gemeinden.
Für 3,6 Millionen Objekte in Niedersachsen wird die Grundsteuer ab 2025 nur noch nach den Grundstücks- und Gebäudeflächen, deren Lage sowie deren Nutzung bemessen. Dieses Flächen-Lage-Modell ist unbürokratisch sowie für Bürger und Unternehmen leicht nachvollziehbar. Jeder Steuerpflichtige soll über einen „Grundsteuer-Viewer“ die notwendigen Daten für die nur einmal notwendige Grundsteuererklärung automatisch erhalten. Dabei sind u.a. für den sozialen Wohnungsbau, Denkmäler und landwirtschaftliche Wohngebäude weitere Ermäßigungen vorgesehen. Auf die durch die Finanzverwaltung ermittelte Bemessungsgrundlage wenden die Gemeinden wie bisher ihren Hebesatz an. „Die Kommunen entscheiden somit auch weiterhin über die endgültige Höhe der Grundsteuer. Es wird von jeder Kommune der Hebesatz errechnet und dargestellt, der auf der Basis des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes in der Kommune aufkommensneutral zu der bisherigen Grundsteuereinnahme führen würde. Damit werden steuersenkende- oder steuererhöhende Hebesatzänderungen transparent“, erläutert Ulf Thiele.