Plenum Rede TOP 27 -Gipskarstlandschaft Südharz-

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,

Rohstoffe mineralischen Ursprungs stehen am Beginn vieler Wertschöpfungsketten in unserer industriellen Gesellschaft. Eine gesicherte und zeitnahe Versorgung des Marktes, besonders in Zeiten, in denen die Nachfrage Höchststände erreicht, ist daher für eine Vielzahl an Wirtschaftszweigen von enormer Bedeutung. In der Region Südharz sind vier Firm direkt am Gipsabbau beteiligt und mit Ihnen sind über 300 Arbeitsplätze verbunden. Von den davon wiederum anhängigen Arbeitsplätzen in der gesamten Region ganz zu schweigen. Gipskarstgebiete mit oberirdisch anstehendem Gips sind von herausragender Bedeutung, weil solche Formationen sehr selten sind. Auch kulturhistorisch ist die Region um das Kloster Walkenried von großer Bedeutung.

 

Meine Damen und Herren, 

die Grünen-Fraktion wirft der Landesregierung vor, Wortbruch zu begehen, weil sie plane, weitere Gebiete für den Gipsabbau freizugeben und dies durch das Landesraumordnungsprogramm -kurz LROP- zuzulassen.

Diese Behauptung stimmt nicht! Die geplante Überarbeitung und Ergänzung des LROP ist momentan nur ein Entwurf und absolut noch nicht fix. In der ersten Phase der Anpassung wurde jedem, der dies wollte, die Möglichkeit durch das ML eingeräumt, eine Stellungnahme zum ersten Entwurf des LROP abzugeben. Ziel dessen war es, jedem die Möglichkeit auf eine Beteiligung einzuräumen und somit dafür zu sorgen, dass jede Stimme Gehör finden kann. Diese im Anschluss im ML zusammengetragenen Anträge liegen nun den entsprechenden Stellen zur Auswertung vor. Da bei einer solchen ersten Auswertung auch alle Stellungnahmen Berücksichtigung finden sollen, wird die Auswertung dieses Verfahrens eben auch einen gewissen Zeitraum in Anspruch nehmen. Insbesondere dann, wenn wie hier sehr viele gegensätzliche Meinungen und Stimmungsbilder einander gegenübergestellt und in Relation gesetzt werden müssen, benötigt dies Zeit und Muße. Selbst die Fraktion der Grünen sollten den Ablauf dieses Prozesses verstehen können und wissen, dass der hier vorgelegte Antrag daher zu einem völlig falschen Zeitpunkt kommt.

Die Aufstellung und Änderung des LROP erfolgt in einem gesetzlich festgelegten Verfahren und dies gilt es einzuhalten!

Dass bereits im letzten Verfahren zur Überarbeitung des LROP -Ende 2019- kleinflächige Erweiterungen der Vorranggebiete für den Gipsabbau angekündigt wurden, dürfte doch auch der Grünen-Fraktion schon im Vorfeld bekannt gewesen sein. Ebenso, dass großflächige Erweiterungen bereits dort ausgeschlossen wurden.

 

Meine Damen und Herren,

ich selbst komme aus der Nähe der betroffenen Regionen rund um Bad Sachsa und Walkenried. Ich bin bereits mehrmals in den Regionen des Südharzes gewesen und konnte mir selbst vor Ort ein Bild machen, wie die Natur und die generelle landschaftliche Beschaffenheit in dem Gebiet aussieht, über das wir hier reden.

In diesem Gebiet gibt es nicht nur unterschiedlichste Eigentümer, sondern auch unterschiedlichste Nutzungen. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und eben auch der Gipsabbau prägen hier Natur und Landschaft und das nicht erst seit fünf oder zehn Jahren, sondern schon seit Generationen. Die Landschaftsstrukturen sind einzigartig, die Habitate artenreich und die durch den Menschen geprägte Kulturlandschaft ist vielfältig. So, wie sich Natur und Landschaft derzeit zeigen, scheinen die dort lebenden und wirtschaftenden Personen nicht so viel falsch gemacht zu haben. Vielleicht können sie dies einfach viel besser aus dem Wissen, dem Gefühl und der Verantwortung des nachhaltigen Wirtschaftens heraus, als unter der Aufsicht und den Einschränkungen mehrerer überregulierender Verordnungen. Doch dieser Ansatz kommt im Weltbild der Grünen natürlich einfach nicht vor, denn damit müssten sie sich ja eingestehen, dass die Menschen auch durchaus ohne eine Regulierung von oben herab im Einklang untereinander, mit der Natur, der Umwelt und der Wirtschaft leben können.

 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Lediglich auf einer Fläche von derzeit 10 ha sowie auf einer im LROP zusätzlich vorgesehenen Fläche von 40 ha wird Gips abgebaut bzw. könnte in der gesamten Zukunft überhaupt noch Gips abgebaut werden. Diese Fläche entspricht nur etwa 1 % des insgesamt etwa 4.000 ha umfassenden Gesamtgebiets. Im Übrigen stehen im aktuellen LROP-Entwurf Schutzgebieten in Größe von 2.820 ha nur rund 250 ha

Vorranggebiete für den Abbau gegenüber, was einem Verhältnis von 10:1 für den Naturschutz entspricht. Alle anderen Flächen des sogenannten Zechsteingürtels bleiben erhalten und können von der Gipsindustrie gar nicht genutzt werden. Die Gipskarstlandschaft Südharz wird dementsprechend fast komplett auch weiterhin geschützt!

Nach der derzeitigen Situation zu urteilen wird ein Abbau von Naturgips auch in Zukunft notwendig sein, da nicht davon auszugehen ist, dass alle Gipsprodukte aus synthetischen Gipsen, in gleicher Qualität hergestellt werden können. Zwar kommt bei der Herstellung vieler Baugipsprodukte synthetischer Gips zum Einsatz, bei der Herstellung von verschiedenen Spezialgipsen kann aber auf Naturgips auch derzeit nicht verzichtet werden. Darüber hinaus muss uns klar sein, dass synthetischer Gips auch importiert wird, um den derzeitigen und zukünftigen Bedarf in Deutschland zu decken. Denn eines steht doch außer Frage: Nach dem Atomausstieg und dem ebenfalls für die Zukunft beschlossenen Ausstieg aus der Kohleverstromung werden Wind- und Solarenergie keine Lieferanten mehr für synthetischen Gips sein. Dies wäre also noch ein weiterer Zweig der Wertschöpfungskette in Deutschland und Niedersachsen, der einem ideologiegeprägten und überstürzten Politikstil zum Opfer fallen würde. Ich danke Ihnen!