Umweltminister Olaf Lies: „Nicht öffentliche Ausnahmegenehmigungen dienen dem Schutz von Jägern und Antragstellern“

Die Fraktion Bündnis 90/Grüne im Niedersächsischen Landtag hat am (heutigen) Donnerstag angekündigt, Klage vor dem niedersächsischen Staatsgerichtshof einzureichen. Das kommentiert Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies wie folgt:

„Die Ausnahmegenehmigungen, die wir in den letzten Monaten auf den Weg gebracht haben, haben wir sehr sorgfältig geprüft und diese nur dann in Kraft gesetzt, wenn es trotz Herdenschutzmaßnahmen zu vermehrten Übergriffen gekommen ist. Die Umsetzung der Ausnahmegenehmigungen war anonymisiert, die Genehmigungen selbst nicht öffentlich. Mit diesem Vorgehen wollen wir sowohl die mit der Entnahme Beauftragten als auch die Antragsteller schützen. Brennende Hochsitze, zerstochene Reifen, Schüsse auf Hochsitze und massive Anfeindungen haben gezeigt, dass es richtig war, diese Ausnahmegenehmigung nicht öffentlich zu machen. Gerade auch das ganz aktuelle Bespiel des Videos einer Spaziergängerin, die mit ihrem Hund über Minuten von einem Wolf verfolgt wurde, hat uns erneut vor Augen geführt, wie schnell es zu massiven verbalen Übergriffen kommt.

Gleichzeitig haben wir nicht nur die Abgeordneten in vertraulicher Sitzung über den Stand aller Ausnahmegenehmigungen informiert. Und wir haben auch, sobald Ausnahmegenehmigungen ausgelaufen sind, diese den Fraktionen zur Verfügung gestellt, um dem Auskunfts- und Kontrollrecht des Parlaments nachzukommen.

Wir hoffen, dass der Staatsgerichtshof dies nachvollziehen kann und entsprechend würdigt und werden gleichzeitig selbstverständlich jede Entscheidung respektieren und akzeptieren.“