Ehbrecht: Wolf wird über das parlamentarische Verfahren ins Jagdrecht aufgenommen

Hannover / Duderstadt. Die CDU-Landtagsfraktion, der auch der Jägerschaftsvorsitzende und Landtagsabgeordnete Thomas Ehbrecht angehört, begrüßt es sehr, dass das Kabinett heute die Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes auf den Weg gebracht hat und es nun in die Verbandsanhörung kommt. Mit unserem Entschließungsantrag aus dem Novemberplenum des letzten Jahres haben wir den Weg nicht nur aufgezeigt, sondern auch bereitet, dass auch der Wolf in die Jagdrechtsnovelle aufgenommen werden kann.

Wir werden dazu im parlamentarischen Verfahren einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen, da es im bisherigen Verfahren nicht möglich war, den Wolf kurzfristig in die Gesetzesänderung aufzunehmen. So verlieren wir wenigstens keine weitere Zeit und der Wolf wird wie geplant ins Jagdrecht aufgenommen.

Das ist ein wichtiges Signal für die Weidetierhalter in Niedersachsen. Der Beutegreifer Wolf hat sich ohne einen natürlichen Feind in unserer dicht besiedelten Kulturlandschaft exponentiell ausgebreitet und immer größeren Schaden angerichtet und muss durch den Menschen gemanagt werden, so der Jägerschaftsfunktionär Ehbrecht.

Die CDU-Landtagsfraktion wird sich im Parlament erst für die Gesetzesnovelle erheben, wenn die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz erfolgt ist. Ein langer Weg – aber er wird unausweichlich sein – es geht um den Schutz der Weidetierhalter, es geht aber auch um die Sicherheit der im ländlichen Raum lebenden Bevölkerung.