Neue Nachtflugregelung für den Flughafen Hannover-Langenhagen ab 2020

Althusmann: „Noch besserer Gesundheitsschutz durch schärfere Auflagen für Nachtflüge“

Angesichts der am 31. Dezember auslaufenden Betriebsbeschränkungen für den Flughafen Hannover-Langenhagen hat das niedersächsische Wirtschaftsministerium heute eine neue Nachtflugregelung erlassen. Sie gilt ab dem 1. Januar 2020 und schränkt die Betriebserlaubnis des Flughafens für die Durchführung von Nachtflügen weiterhin ein. Laut Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann steht die neue Regelung unter dem Motto: Noch besserer Gesundheitsschutz durch schärfere Auflagen für Nachtflüge.

Vorausgegangen ist der Entscheidung ein umfangreiches Verfahren über angemessene Betriebsbeschränkungen in der Nacht durch das Wirtschaftsministerium als oberste Luftfahrtbehörde des Landes Niedersachsen. So hatte das Wirtschaftsministerium unter anderem bis zum Sommer freiwillig ein Beteiligungsverfahren durchgeführt, in dessen Rahmen u.a. die Anrainerkommunen des Flughafens umfangreiche Stellungnahmen und Einwendungen abgeben konnten.

Während des gesamten Verfahrens sei deutlich geworden, dass sich in der Frage der Nachtflugregelung sehr gegensätzliche Interessen gegenüberstehen, erklärt Althusmann: Während sich die Flugsicherung, der Fluglärmschutzbeauftragte für den Flughafen Hannover-Langenhagen, die beteiligten öffentlichen Stellen auf Bundes- und Landesebene, die Verbände der Luftverkehrswirtschaft, die am Flughafen verkehrenden Fluggesellschaften, die Industrie- und Handelskammer sowie ein Teil der beteiligten Kommunen mit der geplanten Neuregelung einverstanden zeigten, setzten sich unter anderem die Fluglärmschutzkommission für den Flughafen sowie ein Teil der beteiligten Kommunen mit dem Entwurf kritisch auseinander.

Althusmann: „Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen haben wir die neue Nachtflugregelung noch einmal in wesentlichen Punkten überarbeitet und weiter verschärft. Wir haben die Rechte des Flughafenbetreibers aus seiner bisher grundsätzlich beschränkungsfreien Betriebserlaubnis gegenüber den Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner an einem effektiven Schutz der Nachtruhe abgewogen und zum Ausgleich gebracht. Der Gesundheitsschutz der Anwohnerinnen und Anwohner war mir hierbei ebenso wichtig wie der Erhalt der Arbeitsplätze am Flughafen Hannover.“

Das sind die wesentlichen Bestandteile der neuen Regelung:

  • Befristung der künftigen Regelung bis zum 31.12.2029:

Die neue Nachtflugregelung wird erneut eine Laufzeit von zehn Jahren haben. Ein großer Teil der von Fluglärm am stärksten betroffenen Gemeinden hat Ratsbeschlüsse gefasst, die sich klar zu Gunsten einer erneuten Befristung aussprechen. Diesem Wunsch wird das Wirtschaftsministerium nachkommen. Eine Laufzeit von zehn Jahren hat sich bewährt, da neue technologische Entwicklungen, die zu einer erheblichen Lärmminderung beitragen können, eine gewisse Zeitspanne benötigen, um sich am Markt in relevantem Umfang durchzusetzen. Durch die erneute Befristung der Betriebsbeschränkungen wird zudem sichergestellt, dass zum Ablauf dieser Frist eine erneute umfangreiche rechtliche und wissenschaftliche Überprüfung stattfindet, ob die nun gefundene Regelung auch dann noch eine tragfähige Grundlage für die Zukunft ab dem Jahr 2030 darstellt. „Trotz der Laufzeit von zehn Jahren wird mein Ministerium den Gesundheitsschutz der Bevölkerung vor unzumutbarem Fluglärm als gesetzliche Daueraufgabe zu jedem Zeitpunkt gewährleisten – und nicht erst zum Ablauf von Fristen“, sagt Minister Althusmann.

  • Inhaltliche Verschärfungen der Betriebsbeschränkungen:

Die Zulässigkeit von Nachtflügen am Flughafen Hannover-Langenhagen richtet sich nach der Lautstärke der verwendeten Luftfahrzeuge und deren Einsatzzweck. Die Regel ist, dass nur notwendige Flugbewegungen in der Nacht stattfinden sollen. Charter- und Linienflüge können stattfinden, wenn die Flugzeuge sich in den erlaubten Lärmklassen bewegen. Dieses Vorgehen hat sich in der Praxis bewährt. Dennoch haben sich Spielräume ergeben, um die einzuhaltenden Lärmgrenzwerte künftig enger als bisher zu fassen. „Diese Spielräume haben wir zu Gunsten der Anwohnerinnen und Anwohner genutzt“, stellt Minister Althusmann fest. Mit verschiedenen Einzelregelungen wird so erreicht, dass die jeweils lautesten bisher noch zulässigen Flugzeuge ihrer jeweiligen Klasse in Zukunft am Flughafen Hannover-Langenhagen nachts nicht mehr starten und landen dürfen. Künftig gelten sowohl für Passagier- wie auch für Frachtflüge nachts strengere Lärmgrenzwerte. Althusmann: „Hier haben wir eine wesentliche Forderung aus dem Beteiligungsverfahren aufgegriffen und die Nachtflugregelung gegenüber der bisherigen Regelung aber auch gegenüber unserem ersten Entwurf für eine Neuregelung noch einmal deutlich verschärft. Insbesondere beenden wir die Besserstellung von Frachtflügen und zwingen die Airlines, hierfür nur Flugzeuge einzusetzen, die die gleichen strengen Lärmgrenzwerte einhalten wie Passagiermaschinen.“

Die neue Nachtflugregelung mit ihren strengeren Lärmgrenzwerten steht zudem nicht allein. Bereits im Sommer dieses Jahres hat die Landesregierung zusammen mit der Flughafengesellschaft ein neues Verfahren zur erleichterten Beantragung von Mitteln für bauliche Schallschutzmaßnahmen eingerichtet. Zugleich erarbeitet das Verkehrsministerium ein Konzept für eine noch detailliertere Überwachung der Lärmsituation als bisher. „Für die Zukunft wünsche ich mir, dass der Flughafen künftig noch stärker als bisher in einen Dialog mit den von Fluglärm Betroffenen eintritt“, sagt Minister Althusmann.