Ehbrecht: 2,51 Millionen Euro aus dem Digitalpakt – Schulträger können ab sofort Mittel beantragen

Münzenstapel

Obernfeld/Wahlkreis 15. Wie der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Ehbrecht mitteilt, können die Schulträger vor Ort ab sofort Mittel aus dem Digitalpakt des Bundes beantragen. Landesweit stehen den Schulen in Niedersachsen für die Verbesserung ihrer IT-Bildungsinfrastruktur rund 522 Millionen Euro zur Verfügung, ca. 2,51 Millionen davon gehen nach Duderstadt, Friedland, Gieboldehausen, Gleichen, Radolfshausen und Rosdorf  – vorausgesetzt, die Mittel werden von den Schulträgern abgerufen. Ein Windhund-Verfahren gibt es nicht: Bis zum Ablauf des Jahres 2023 können die Schulträger beim Kultusministerium mehrfach Anträge bis zur Erreichung ihrer zugewiesenen Fördersumme stellen.

 

„Mit dem Startschuss zum Digitalpakt machen wir die Schulen in unserer Region fit für das digitale Zeitalter. Dank der heute vorgestellten Förderrichtlinie wissen die einzelnen Schulen schon jetzt, wie viel Geld in den kommenden Jahren zur Verfügung steht.“

 

 

Wir machen unsere Schulen fit für das digitale Zeitalter. Verteilt werden diese Mittel über eine Förderrichtlinie. Das Antragsverfahren ist seit heute online. Schulträger der öffentlichen und privaten Schulen können ab jetzt unter https://digitaleschule.niedersachsen.de/antrag/online-antrag-auf-fordergelder-179228.html Mittel aus dem Digitalpakt beim Land Niedersachsen beantragen. Die Verteilung der Mittel basiert auf zwei Säulen: Jede Schule ab 60 Schülerinnen und Schülern bekommt einen maximalen Sockelbetrag von 30.000 Euro (kleinere Schulen erhalten 500 Euro pro Schüler). Zusätzlich zu diesem Sockelbetrag steht jedem Schulträger ein sogenannter Kopfbetrag zu. Dieser Betrag errechnet sich anhand der jeweiligen Schülerzahlen. Der Schulträger kann den jeweiligen Kopfbetrag dann unter den Schulen in seinem Verantwortungsbereich eigenverantwortlich aufteilen.

 

Zitat Abgeordneter Ehbrecht:. Ein Windhund-Verfahren gibt es nicht. Innerhalb des Förderzeitraums bis 2023 können die Schulträger mehrfach Anträge bis zur Erreichung ihrer maximalen Fördersumme stellen. Ganz wichtig ist an dieser Stelle jedoch: Ohne Antrag keine Auszahlung. Je schneller der Förderantrag gestellt wird, desto schneller kann das Geld vor Ort bei unseren Schülerinnen und Schülern eingesetzt werden.“

 

Darüber hinaus sind ebenfalls zwei Schulen in privater Trägerschaft förderungsberechtigt: Die BFS der Malteser in Duderstadt und die PKJ in Rittmarshausen. Diese Beiden bekommen zusammen ebenfalls noch ein Fördervolumen von ca. 100.00€.

 

Eine genaue Übersicht zu den einzelnen Schulen im Wahlkreis 15 entnehmen Sie bitte den beiden Anlagen. Es sind insgesamt 12 Schulen im Wahlkreis in der Förderung mit inbegriffen.