Meisterprämie soll in Niedersachsen auch nach 2019 gezahlt werden

Althusmann und Ehbrecht: Bonus sichert Fachkräfte im Handwerk und stärkt Wirtschaftsstandort
Da die vom Bund geplante Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) bis Anfang 2020 und damit zum Auslaufen der niedersächsischen Meisterprämie voraussichtlich nicht umgesetzt sein wird und sich zudem bisher auch keine umfassende Lösung abzeichnet, will die Landesregierung die niedersächsische Meisterprämie im Handwerk auch nach 2019 zahlen. Das hat Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann während der heutigen Plenarsitzung angekündigt: „Die niedersächsische Meisterprämie ist eine echte Erfolgsgeschichte. Bis Mitte Februar wurden rund 2.300 Anträge bewilligt, es gibt ein erhöhtes Interesse und mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer in den Meisterkursen. Das Handwerk lobt die effiziente, unbürokratische und digitale Abwicklung der Meisterprämie und weist darauf hin, dass die Meisterprämie von den Absolventinnen und Absolventen als eine große Wertschätzung wahrgenommen wird. Damit leistet die Meisterprämie schon jetzt einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung im Handwerk und stärkt den Wirtschaftsstandort Niedersachsen.“
Auch der Landtagsabgeordnete Thomas Ehbrecht, ebenfalls Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung zeigt sich über den Erfolg der Meisterprämie sehr erfreut: „Es war und ist immer das Ziel dieser Prämie gewesen, einen Anreiz und eine Unterstützung für diejenigen zu schaffen, die sich sonst an eine Meisterausbildung nicht herangetraut hätten, sei es aus finanziellen oder sonstigen Gründen. Mit dieser Prämie möchte die Politik aber auch eine gewisse Wertschätzung denen gegenüber zum Ausdruck bringen, die diesen Schritt bereit sind zu gehen und dafür auch diese Unterstützung verdienen. Als ebenfalls selbständiger Unternehmer kann ich eine Verlängerung der Zahlungen für eine abgeschlossene Meisterlehre nur begrüßen.“
Geplant ist nun, die Richtlinie zu verlängern und die Meisterprämie weiter auszuzahlen, da bisher nicht absehbar ist, dass der Bund das AFBG umfassend reformiert und eine weitgehende Gebührenfreistellung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren für sämtliche Aufstiegsqualifikationen erfolgt. Die Prämie von 4.000 Euro für eine bestandene Meisterprüfung wurde in Niedersachsen im Mai 2018 eingeführt und richtet sich an Absolventinnen und Absolventen, die ab dem 1. September 2017 ihre Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A oder B der Handwerksordnung bestanden und ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort seit mindestens sechs Monaten vor der Prüfung in Niedersachsen haben.
„Das Handwerk ist die Wirtschaftsmacht von nebenan, die Zahl der Meisterabsolventinnen und Absolventen im Handwerk ist jedoch seit Jahren rückläufig. Die Meisterausbildung sichert die hochwertige Ausbildungsqualität und die Innovationskraft des Handwerks. Sie steht für exzellentes technisches, praktisches und betriebswirtschaftliches Wissen“, sagt Minister Althusmann.
Die Landesregierung setzt sich dafür ein, die Gleichstellung akademischer und beruflicher Bildung auch auf Bundesebene voranzutreiben. Hier hat der Bund die Novelle des AFBG angekündigt. „Diese Novelle werde ich aktiv begleiten, um die berufliche Bildung erfolgreicher aufzustellen und finanzielle Hürden für den beruflichen Aufstieg abzubauen. Dies ist vor allem angesichts des Fachkräftemangels wichtig“, sagt Althusmann.