Dammann-Tamke: Finanzielle Hilfe für die von ASP betroffenen Schweinehalter im Emsland und der Grafschaft Bentheim muss kommen

Hannover. „Eine große Anzahl von Schweinehalter im südwestlichen Niedersachsen stehen seit dem Ausbruch der ASP mit dem Rücken zur Wand. Die seuchenrechtlichen Vorgaben für die im Gebiet befindlichen Betriebe stellen eine unverschuldete außerordentliche Härte dar. Es bedarf aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation einer finanziellen Lösung, um existenzgefährdende Bedrohungen abzuwenden“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion Helmut Dammann-Tamke. „Ich begrüße es ausdrücklich, dass das Landwirtschaftsministerium mit dem Entwurf einer Billigkeitsrichtlinie hier einen Ansatz zur Unterstützung aufgezeigt hat“, so Helmut Dammann-Tamke. „Es obliegt jetzt der Landesregierung, entsprechende finanzielle Mittel bereitzustellen. „Sollte dies kurzfristig nicht möglich sein, muss diese Hilfe in der kommenden Wahlperiode über einen Nachtragshaushalt zeitnah bereitgestellt werden“, so der Agrarpolitiker abschließend.

Hintergrund:

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium hat eine Richtlinie als Grundlage zur Gewährung von Billigkeitsleistungen für existenzgefährdete Schweinehaltungsbetriebe, die in der am 02.07.2022 eingerichteten ASP – Sperrzone liegen, erarbeitet. Vorrangig sollen dadurch Strukturverwerfungen am Markt aufgefangen werden. Mit umfasst sind beispielsweise Einbußen bei Mehrausgaben zur Fütterung und Schlachtung der Schweine.

Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag (Pressemitteilung Nummer 137/2022)