Das Kabinett hat am (heutigen) Dienstag auf Vorschlag von Niedersachsens Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, eine Änderung der Verordnung über den Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie über die Gewerbesteuerumlage beschlossen.
Anlass sind die neuen Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer sowie an der Umsatzsteuer. Für die Kommunen bedeutet das: Die Zurechnung der Steuerbeträge wird an die aktuellen Entwicklungen angepasst. Diese Schlüsselzahlen berücksichtigen die Umstellung von der Bundesstatistik über die Lohnsteuer und die veranlagte Einkommensteuer 2010 auf die aktuelle Statistik des Jahres 2016. Die Schlüsselzahlen werden- wie von einer Bundesverordnung vorgeschrieben – alle drei Jahre umgestellt.
Ab dem Jahr 2021 erfolgt die Verteilung der Umsatzsteueranteile erstmals nach dem endgültigen Verteilungsschlüssel. Dieser setzt sich zu 25 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an dem Gewerbesteueraufkommen, zu 50 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort und zu 25 Prozent aus dem Anteil der einzelnen Gemeinde an der Summe der sozialversicherungspflichtigen Entgelte am Arbeitsort zusammen.
Die mit der vorliegenden Änderungsverordnung festgesetzten Schlüsselzahlen gelten für die Jahre 2021 bis 2023.
Die Verordnung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft. Sie ist bis Ende 2023 Grundlage für die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer. Im vergangenen Jahr betrug der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für die niedersächsischen Gemeinden über 3,488 Milliarden Euro. Umsatzsteueranteile wurden in Höhe von über 793 Millionen Euro ausgezahlt.