Weiterhin erhöhte Wertgrenzen bei öffentlichen Aufträgen in Niedersachsen

Münzenstapel

Althusmann: Vereinfachte Vergaberegeln unterstützen niedersächsische Wirtschaft 

Die Regelungen für besondere Wertgrenzen bei der Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen durch öffentliche Auftraggeber werden in Niedersachsen auf Grund der Corona-Pandemie verlängert und weiterentwickelt. Die ursprünglich bis zum 31. März 2021 befristeten Werte sind damit bis zum 30. September 2021 anwendbar. Ab dem 1. Oktober 2021 schließen sich weiterhin erhöhte Wertgrenzen an.

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Angesichts der andauernden Pandemielage und den damit verbundenen Unsicherheiten ist es wichtig, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise weiterhin durch eine schnelle und leichte Erteilung öffentlicher Aufträge abzumildern. Die vergaberechtlichen Vereinfachungen sollen dabei helfen. Mir ist bewusst, dass die fortgeltenden Erleichterungen den Wettbewerb um öffentliche Aufträge und die Transparenz der Verfahren verringern können. Wir haben dies intensiv abgewogen. Aufgrund der gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Lage sollen jedoch auch zukünftig öffentliche Aufträge schnell an Unternehmen vergeben werden können. Dies sorgt für eine bessere Umsatzentwicklung und sichert Beschäftigung. Ich bin überzeugt, dass die Vergabestellen auch in den kommenden Monaten verantwortungsbewusst mit der Situation umgehen und öffentliche Aufträge unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze wirtschaftlich vergeben werden.“

Bis zum 30. September 2021 gelten die bisher anwendbaren besonderen Wertgrenzen fort:

  • Bauleistungen bis 3 Millionen Euro: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
  • Bauleistungen bis 1 Millionen Euro: Freihändige Vergabe
  • Dienst- und Lieferleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte: Freie Verfahrenswahl
  • Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unterhalb von 214 000 Euro: Direktauftrag

Im Anschluss daran sind die besonderen Wertgrenzen bis zum 31. März 2022 auf folgende Beträge festgelegt:

  • Bauleistungen bis 1 Millionen Euro: Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb
  • Bauleistungen bis 200.000 Euro: Freihändige Vergabe
  • Dienst- und Lieferleistungen bis 100.000 Euro: Freie Verfahrenswahl
  • Besonders dringliche Dienst- und Lieferleistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie unterhalb von 214.000 Euro: Direktauftrag