Sachstand Gaststättenprogramm / Unterstützung der Gastronomie:

Die Gastronomie ist eine von den Folgen der Pandemie besonders stark betroffene Branche und wird und wurde daher von Land und Bund auch besonders stark unterstützt, sowohl um die kurzfristige Liquidität zu sichern (Bund) als auch um sie durch Investitionsprogramme zukunftsfest aufzustellen (Land).

Die Branche hat in Niedersachsen mehr Unterstützung mit Landesmitteln erfahren als jeder andere Wirtschaftsbereich. So wurden über das „Nds. Gaststätteninvestitionsprogramm“ 149 Mio. Euro für die Gastronomie und über das „Programm Neustart Niedersachsen Investitionen“ zusätzlich noch 80,4 Mio. Euro für das Gastgewerbe, davon 31,5 Mio. Euro für die Gastronomie und 48,9 Mio. Euro für die Beherbergung, bereitgestellt.

Im Februar diesen Jahres wurde MW-seitig geprüft, ob für Betriebe des durch die behördlichen Anordnungen im Rahmen der Eindämmung der Corona-Pandemie besonders betroffenen Bereiches der Saal- und Veranstaltungsgastronomie, ein zusätzliches Hilfsprogramm aufgelegt werden soll. Der komplette Wegfall aller Kontaktbeschränkungen bei privaten und öffentlichen Zusammenkünften seit Anfang April, hat die begründete Ausgangslage für eine besondere Aufstockung der Hilfsleistungen für diesen vergleichsweisen kleinen Anteil gastronomischer Betriebe in Niedersachsen deutlich verändert.

Alle Teile der Gastronomie verzeichnen nach Aufhebung der coronabedingten Lockdowns und Kontaktbeschränkungen eine stark angezogene Nachfrage. Dies gilt insbesondere auch für private größere Feiern, die in der Gastronomie (sogenannte Saalgastronomie) abgehalten werden. Teilweise berichten Gastronomen, dass sie die starke Nachfrage – auch aufgrund fehlenden Personals – derzeit kaum oder nicht mehr befriedigen können.

Der bestehende Fachkräfte- und Personalmangel ist eine der aktuell größten Herausforderungen in der Gastronomie. Viele Arbeitskräfte, insbesondere die nicht fest angestellten, aus den Hotel-, Gaststätten- und Servicebereichen sind als Folge der Corona-Pandemie mit monatelangen Schließungen in andere Branchen abgewandert. Die Personalsituation im Gastgewerbe ist angespannt. Dies war bereits vor Corona der Fall – jedoch wurde die Situation durch Corona verstärkt.
Die Branche muss sich als attraktive Arbeitgeberin zukunftsfest aufstellen – diesen Prozess begleitet und unterstützt MW vielfältig, u.a. mit Arbeitsmarkt-Förderprogrammen, an denen sich Gastronomiebetriebe oder auch direkt deren Beschäftigte beteiligen können. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Förderprogramme zur Integration von Migrantinnen und Migranten in den Arbeitsmarkt. Zwischen dem DEHOGA Niedersachsen und dem MW besteht ein ständiger Austausch und eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Auch unabhängig von der Pandemie ist es derzeit schwer voraussehbar, wie sich das Konsumverhalten der Menschen bezüglich der Nachfrage nach gastronomischen Leistungen in 2022 und darüber hinaus entwickeln wird. Als eine Auswirkung des Krieges in der Ukraine spürt jedoch auch die Gastronomie bereits die teils massive Verteuerung der Lebensmittel im Einkauf, die steigenden Energiepreise und die Inflation. Aus hiesiger Sicht würde hier auch eine einmalige Liquiditätshilfe in Form einer Billigkeitsleistung durch das Land keine langfristige Wirkung entfalten. Daher setzt sich MW dafür ein, den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen über den 31. Dezember 2022 dauerhaft fortgelten zu lassen.

Insgesamt gilt, dass die Gastronomie – auch unabhängig von pandemiebedingten behördlichen Auflagen – ein volatiler Markt ist, der Konsumschwankungen stetig unterliegt. Betriebe müssen sich den Marktveränderungen stellen und sich gegebenenfalls auch neu orientieren.

Der Bund hat in der Corona-Pandemie mit seinen Liquiditätshilfen die Existenz der gastronomischen Betriebe gesichert, das Land Niedersachsen unterstützt mit seinen beschriebenen Investitionsprogrammen die Betriebe dabei, sich auch unter Pandemiebedingungen zukunftsfähig aufzustellen. Damit hat das Land einen wertvollen – und bundesweit einzigartigen – Beitrag zur „Hilfe zur Selbsthilfe“ geleistet. Auch durch eine weitere einmalige Förderung können jedoch Betriebe, die sich nicht auf die sich ändernden Markt- und Konsumbedingungen einstellen können oder wollen, nicht dauerhaft gerettet werden.

Daher wird ein über die geleisteten Zahlungen hinaus gehendes weiteres Sonderprogramm zur Unterstützung der Gastronomie derzeit nicht weiter verfolgt.

Sollten im kommenden Herbst oder Winter aufgrund der Corona-Pandemie wieder Kontaktbeschränkungen nötig sein, wird sich MW wieder in bewährter Weise für die Unterstützung der Branche einsetzen.