Schünemann: Russische Kriegspropaganda im Internet ist strafbar – Kriegsverherrlichende Videos im Internet sofort löschen

Hannover. „Die Zahlen des heute vorgelegten Jahresberichtes 2021 über politisch motivierte Kriminalität in Niedersachsen sind besorgniserregend für unsere Demokratie. Nahezu in allen Phänomenbereichen weisen die Fallzahlen nach oben, vor allem bei den antisemitischen Straftaten. Gerade hier müssen wir genauer als bisher hinschauen. Die Gleichung ‚Antisemitismus gleich Rechtsextremismus‘ geht schon lange nicht mehr auf, denn gerade der Antisemitismus bei muslimischen Migrantengruppen hat erschreckende Ausmaße angenommen. Deshalb war es gut und richtig, die Präventionsarbeit unter anderem im Justizministerium mit zusätzlichen Finanzmitteln auszustatten“, so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Uwe Schünemann.

Die Phänomenbereiche der politisch motivierten Kriminalität seien ein Spiegelbild der Konflikte in unserer Gesellschaft. Dies gelte insbesondere für die zahlreichen Straftaten im Zusammenhang mit den Coronademonstrationen, die sich vielfach nicht den klassischen Bereichen Rechts- oder Linksextremismus zuordnen lassen. Vor allem über das Internet verbreiten sich explosionsartig krude Verschwörungstheorien sowie Hass und Hetze. Strafbare Inhalte müssten auch hier von der Polizei konsequent verfolgt und von der personell verstärkten Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet, die bei der Staatsanwaltschaft Göttingen eingerichtet wurde, angeklagt werden.

Dies gelte auch für kriegsverherrlichende russische Propaganda, die nicht nur auf deutschen Straßen, sondern mittlerweile auch über zahlreiche Videoportale verbreitet wird. „Es ist unstreitig, dass es sich bei dem Krieg in der Ukraine um einen von Putin angezettelten völkerrechtswidrigen Angriffskrieg handelt. Wer also durch Zeigen des Z-Symbols („Za Pobedu“ – „Auf den Sieg“) diesen Angriffskrieg in der Öffentlichkeit zum Beispiel auf einer Demonstration billigt, macht sich nach § 140 StGB strafbar“, betont der CDU-Politiker. Und auch die gewaltverherrlichende Kriegspropaganda sei bereits heute strafbar. Die verantwortlichen Betreiber der Videoportale sollten daher umgehend Videos mit russischer Propaganda überprüfen, denn seit Februar 2022 müssen strafbare Inhalte nach einer Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes dem Bundeskriminalamt gemeldet werden.

„Der demokratische Rechtsstaat hat die Mittel, um sich gegen das Gift russischer Kriegspropaganda, die unsere Gesellschaft spalten soll, zu wehren. Nun müssen diese Mittel auch von allen konsequent angewendet werden,“ erklärt Schünemann abschließend.

Pressemitteilung Nummer 62/2022