Außergewöhnliche Härte für Grünlandbetriebe in Roten Gebieten

Duderstadt. „Das Niedersächsische Umweltministerium hat aufgrund des EU-Vertragsverletzungsverfahrens einen Vorschlag für sogenannten Roten Gebiete an die Bundesregierung gemeldet. Das Bundesumweltministerium hat gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium der EU-Kommission am 18. Februar daraufhin ein neues Verfahren zur Gebietsausweisung vorgelegt.

„Die leichtfertige Aufgabe des emissionsbasierten Ansatzes in den Verhandlungen gegenüber Brüssel wird zu einer existenzgefährdeten Härte besonders für viele Grünlandbetriebe in unserer Region führen“, so der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Ehbrecht. Dabei wurde das Verursacherprinzip in den Verhandlungen zwischen Berlin und Brüssel nicht weiter berücksichtigt, denn unter Dauergrünland kann man das Thema Nitratauswaschung weitgehend ausschließen.

„Das jetzt eine Größenordnung von über 150.000 Hektar Grünland in Niedersachsen wieder zu Roten Gebieten werden, sei keinem der betroffenen Landwirte zu erklären“, betont Ehbrecht. Dabei beklagt er eine mangelnde Unterstützung innerhalb der neuen Bundesregierung für die Interessen der niedersächsischen Landwirte.

Ich unterstütze die Forderung der niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Otte-Kinast, die sich bei der Ausgestaltung der novellierten Düngeverordnung auf Bundesebene dafür einsetzen will, dass die Restriktionen in den Roten Gebieten für Grünlandbetriebe nicht zum Tragen kommen.