Weitere Richtlinie zur Beschaffung von mobilen Luftreinigern in allgemein bildenden Schulen und Kindertageseinrichtungen

Symbolbild Schutzmaske

Ab sofort stehen weitere 30 Millionen Euro zur Beschaffung von mobilen Luftreinigern in allgemein bildenden Schulen und Kindertageseinrichtungen bereit. Die entsprechende Richtline, über die Schul- und Kitaträger 80 Prozent der Anschaffungskosten mobiler Luftreinigungsgeräte für eingeschränkt belüftbare Räume erstattet bekommen, ist heute im Ministerialblatt veröffentlicht worden. Zusätzlich hat das Land einen Fördertopf für technische Lüftungsunterstützung in Klassen- und Unterrichtsräumen in Höhe von 20 Millionen Euro aufgelegt, aus dem CO2-Ampeln, Lüftungsgeräte sowie Fensterventilatoren finanziert werden können.

Die Förderrichtlinie und weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/schule_neues_schuljahr/faq_schule_in_corona_zeiten/forderrichtlinie-luftung-in-schule-202653.html