38 Millionen Euro für Innovationen in der Hochschullehre – Wissenschaftsminister Björn Thümler: „Damit können wir unser Studienangebot in Niedersachsen noch attraktiver gestalten“

Münzenstapel

Über die kommenden drei Jahre erhalten insgesamt 18 niedersächsische Hochschulen bis zu 38 Millionen Euro an Fördermitteln, um die Hochschullehre im Bereich der Digitalisierung weiter zu verbessern und zukunftsfähig aufzustellen. Die „Stiftung Innovation in der Hochschullehre“ stellt mit der aktuellen Förderung „Hochschullehre durch Digitalisierung stärken“ rund 330 Millionen Euro über drei Jahre für die Stärkung von Studium und Lehre vor Ort sowie zur Erprobung neuer Lehr- und Lernformate bereit. Aus Niedersachsen konnten sich in der ersten Ausschreibungsrunde 13 Einzelanträge sowie drei Verbundanträge durchsetzen.

„Das ist ein großer Erfolg für das niedersächsische Wissenschaftssystem und ein guter Tag für Lehre und Studium an unseren Hochschulen“, so Wissenschaftsminister Björn Thümler. „Ich gratuliere allen ausgewählten Hochschulen und bin mir sicher, dass wir damit unser Studienangebot in Niedersachsen noch attraktiver gestalten können. Von einer leistungsfähigen digitalen Hochschullandschaft profitieren wir alle.“

Als Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur pflichtet auch der CDU-Landtagsangeordnete Thomas Ehbrecht den Worten von Minister Thümler bei und ergänzt: „Wir sehen hier einmal mehr, dass unser Bundesland Niedersachsen im Hinblick auf die Förderung und den Stand unseres Hochschulsystems und unsere Region Südniedersachsen insbesondere, als Forschungs- und Wissenschaftsstandort sehr gut aufgestellt sind. Es ist besonders für unsere Region von großer Bedeutung, dass die Arbeit unserer drei herausragenden Wissenschaftszentren mit der Universität Göttingen, der HAWK und der TU Clausthal durch die Förderung des Landes wieder einmal bedacht und gewürdigt werden.“

Im Wettbewerb erfolgreich waren folgende Hochschulen aus Niedersachsen:

  • Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Verbund- und Einzelantrag):
  • Georg-August-Universität Göttingen (Verbund- und Einzelantrag)
  • HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim Holzminden Göttingen (Verbund- und Einzelantrag)
  • Hochschule Emden/Leer (Verbundantrag)
  • Hochschule für kommunale Verwaltung in Niedersachsen (Einzelantrag)
  • Hochschule Hannover (Verbund- und Einzelantrag)
  • Hochschule Osnabrück (Verbundantrag)
  • Jade Hochschule – Hochschule Wilhelmshaven / Oldenburg / Elsfleth (Verbundantrag)
  • Leibniz Universität Hannover (Verbundantrag)
  • Leuphana Universität Lüneburg (Verbund- und Einzelantrag)
  • Medizinische Hochschule Hannover (Verbund- und Einzelantrag)
  • Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braun-schweig Wolfenbüttel (Verbund- und Einzelantrag)
  • Technische Universität Braunschweig (Verbund- und Einzelantrag)
  • Technische Universität Clausthal (Verbundantrag)
  • Tierärztliche Hochschule Hannover (Verbund- und Einzelantrag)
  • Universität Hildesheim (Verbund- und Einzelantrag)
  • Universität Osnabrück (Verbund- und Einzelantrag)
  • Universität Vechta (Verbund- und Einzelantrag)

Die Liste aller geförderten Projekte kann unter dem folgenden Link abgerufen werden:
https://stiftung-hochschullehre.de/wp-content/uploads/2021/05/stil_fbm2020_liste-foerderwuerdige-projektvorhaben.pdf

Die neue Stiftung, die unter dem Dach der Toepferstiftung gGmbH agiert, wurde von Bund und Ländern 2019 mit der Verwaltungsvereinbarung „Innovation in der Hochschullehre“ auf den Weg gebracht. Sie hat die Aufgabe, Innovationen in Studium und Lehre zu fördern, die relevanten Akteure zu vernetzen und den Wissenschaftstransfer zu unterstützen. Weitere Ausschreibungen für Projektförderungen sind in Planung.