AMK erzielt Einigung zur nationalen Umsetzung der EU-Agrarreform – Mehr Geld für Niedersachsen
Berlin/Hannover. Während der heutigen dritten Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) zur nationalen Umsetzung der europäischen Agrarpolitik konnten sich die Agrarministerinnen und -minister von Bund und Ländern nach zähen, aber konstruktiven Beratungen auf zentrale Eckpunkte einigen. Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Gut, dass wir nun einvernehmliche Ergebnisse erzielt haben. Die Beschlüsse sind ein gutes Ergebnis für Niedersachsens Landwirte! Die Blockade einiger Länder konnte endlich aufgelöst werden. Dies ist ein starkes Signal an den Bund für die weiteren Verhandlungen zur Umsetzung der nationalen Gesetzentwürfe und für die Kabinettsbefassung. Der Wille der Bundesländer ist entscheidend, denn sie sind die Betroffenen.“ Nun sei der Weg frei, die Gesetzgebung bis Mitte dieses Jahres endgültig abzuschließen. Der nationale Strategieplan zur Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) wird fristgerecht bis Ende 2021 in Brüssel eingereicht werden können.
Ein für Niedersachsen besonders wichtiges Ergebnis ist ein künftig höherer Länderanteil an den EU-Mitteln für die ländlichen Räume (2. Säule) auf Grundlage eines Kompromissvorschlages aus Niedersachsen. Durch den neuen Schlüssel nach der abgelaufenen Förderperiode erhält Niedersachsen jährlich rund zehn Millionen Euro mehr aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Auch zielgerichtete Umweltregelungen in der 1. Säule sowie eine verbesserte Förderung von Schaf-, Ziegen- und reinen Mutterkuhhaltungen und eine Basisprämie, die ihren Namen auch in Zukunft verdient, sind ein wichtiger Erfolg der Verhandlungen. Niedersachsen plant mit den zusätzlichen Mitteln unter anderem eine Förderung der Sommerweidehaltung für Milchkühe ab 2023. Ministerin Otte-Kinast sieht nach aktuellem Stand dafür 75 Millionen Euro vor.
Ministerin Otte-Kinast: „Die Beschlüsse führen in Niedersachsen zu erheblich mehr Mitteln in der 2. Säule der GAP. Diese Mittel wollen wir im Sinne des Niedersächsischen Weges für eine nachhaltige und wirtschaftlich erfolgreiche Landwirtschaft einsetzen.“
Folgende Einigung wurde erzielt:
- Die neuen Umweltregelungen (Eco-Schemes) sollen in Deutschland zielorientiert genutzt werden. Für Deutschland sollen zukünftig 25 Prozent der Mittel für Direktzahlungen als Budget für Öko-Regelungen eingesetzt werden. Die Ökoregelungen sollen generell mit Anreizkomponenten versehen werden. Dies entspricht einem Betrag von rund 1,1 Milliarden Euro, bzw. rund 65 Euro pro Hektar in Deutschland. Dabei stehen die folgenden Maßnahmen im Zentrum:
- Freiwillige Aufstockung der nicht-produktiven Fläche (Brache und Landschaftselemente),
- Anlage von Blühflächen und -streifen auf Ackerland und Dauerkulturflächen (Zwischenzeilen-/Randbegrünung),
- Agroforstsysteme auf Ackerland,
- Vielfältige Kulturen im Ackerbau, inkl. Mindestanteil 10 Prozent Leguminosen und mindestens fünf Hauptfruchtarten,
- die Anlage von Altgrasstreifen und -inseln auf Dauergrünland.
Die Aufnahme weiterer Maßnahmen in die Liste der Regelungen ist möglich und wird auf Länderebene noch beraten.
- Die Umschichtung von Mitteln der 1. Säule in die 2. Säule der GAP soll im Jahr 2023 zehn Prozent betragen und bis 2026 auf 15 Prozent ansteigen. Dadurch wird das zur Verfügung stehende Budget für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen und den ökologischen Landbau deutlich erhöht.
- Die Grundanforderungen für den Erhalt von Direktzahlungen werden ab 2023 deutlich erhöht. Eiweißpflanzen und Zwischenfrüchte werden nicht mehr als ökologische Vorrangflächen (nichtproduktive Flächen) angerechnet und es wird strengere Anforderungen an den Fruchtwechsel für Ackerbaubetriebe geben. Die Basisprämie wird gut 150 Euro pro Hektar betragen.
- Die Förderung der Junglandwirte wird verdoppelt und die Förderung von kleinen und mittleren Betrieben wird gegenüber der aktuellen Regelung aufgestockt. Junglandwirte können zukünftig mit einer Zusatzprämie von gut 70 Euro pro Hektar rechnen, und für die ersten 60 Hektare erhalten alle Landwirte einen gestaffelten Aufschlag von bis zu 60 Euro pro Hektar. Für die Umverteilungsprämie werden zukünftig zwölf Prozent der Zahlungen verwendet. Eine Kappung oder Degression der Einkommensgrundstützung (Basisprämie) soll es in Deutschland nicht geben.
- Das System der Zahlungsansprüche wird in Deutschland ab 2023 abgeschafft.
- Die Verteilung der in Deutschland zur Verfügung stehenden EU-Mittel zur Förderung ländlicher Räume erfolgt nach einem neuen Schlüssel auf die Bundesländer.
Hintergrund:
Aktuell laufen in Brüssel noch die Trilogverhandlungen, in denen Vertreter des Agrarrates, des Europäischen Parlamentes und der EU-Kommission einen Kompromiss zur Gemeinsamen Agrarpolitik finden müssen. Am heutigen Freitag findet ein so genannter Super-Trilog statt. Dieser wird sich dann in den EU-Verordnungen widerspiegeln und weitere Eckpunkte für die Umsetzung der GAP festlegen. Die Trilogverhandlungen müssen in den nächsten Wochen noch auf EU-Ebene abgeschlossen werden. Mit dem GAP-Beschluss in Deutschland werden nun wichtige Signale auch nach Brüssel gesendet.