Sichern Soloselbstständigen und Kleinunternehmen Maximum an Förderung und Unterstützung zu

Thomas Ehbrecht: Sichern Soloselbstständigen und Kleinunternehmen Maximum an Förderung und Unterstützung zu

Hannover. „Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium handelt in der Corona-Krise schnell und zuverlässig. Die bisherige Richtlinie zur Förderung von Soloselbständigen, Kleinst- und Kleinunternehmen wurde zum 31. März durch zwei vereinfachte Richtlinien, die jetzt bundeseinheitlich sind, ersetzt“, so der Abgeordnete Thomas Ehbrecht.

Die erste Richtlinie, „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“ setze dabei die Bundesförderung eins-zu-eins um und richte sich an Soloselbständige, freiberuflich Tätige und Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten. Diese können in zwei Stufen Zuschüsse von bis zu 9.000 € (bei Unternehmen bis 5 Beschäftigten) bzw. 15.000 € (bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten) zur Deckung ihres betrieblichen Defizites (d.h. des Saldos aus Einnahmen und Ausgaben) erhalten.

„Eine Inanspruchnahme persönlicher oder betrieblicher Rücklagen ist dabei nicht mehr notwendig. Diese werden nicht auf eine Förderung angerechnet. Dies ist eine extrem gute Nachricht für unsere Unternehmer“, so Ehbrecht. Außerdem ist es gelungen, den Antrag weniger bürokratisch zu gestalten.

Die zweite Richtlinie „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen“ richte sich an Unternehmen und freiberuflich Tätige mit 11-49 Beschäftigten. Auch hier erfolge die Förderung in zwei Stufen: Bis zu 20.000 € für Unternehmen mit 11-30 Beschäftigten und bis zu 25.000 € für Unternehmen mit 31-49 Beschäftigten. Die übrigen Regelungen seien in beiden Richtlinien identisch.

„In beiden Richtlinien ist eine Abdeckung der Lebenshaltungskosten nach ausdrücklicher Vorgabe des BMWi nicht Bestandteil der Förderung. Sollten die Lebenshaltungskosten nicht gedeckt sein, kann ergänzend die Grundsicherung nach Arbeitslosengeld II beantragt werden“, so der Abgeordnete weiter.

„Da in den vergangenen Tagen bereits tausende Anträge eingegangen und bearbeitet worden sind, werden alle bisherigen Antragstellerinnen und Antragstellern die Möglichkeit bekommen, ihren Antrag auf die neuen Richtlinien umzustellen, da diese im Regelfall besser dotiert sind“, so Ehbrecht.

Die NBank werde dazu in den nächsten Tagen alle Betroffenen anschreiben und diesen die Möglichkeit eröffnen, ergänzend zu der schon erhaltenen Förderung des Landes eine weitere Unterstützung zu erhalten. Ein schon erhaltener Förderbetrag werde allerdings angerechnet, sollte sich nach der neuen Fördermöglichkeit aufgrund der Vorgaben des Bundes eine höhere Summe ergeben.

„So wird eine Doppelförderung vermieden und wir sichern allen kleinen Unternehmen in Niedersachsen ein Maximum an Förderung und Unterstützung in diesen schwierigen Zeiten zu“, so Ehbrecht abschließend.

 

Weiterreichende Informationen dazu gibt es in Kürze auf der Webseite der NBank unter https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19-%E2%80%93-Beratung-f%C3%BCr-unsere-Kunden.jsp