Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig – Rundverfügung Nr. 05 / 2022
1. Regeln für Infizierte In der Niedersächsische Absonderungsverordnung – gültig bis 30. April 2022 – ist verbindlich festgelegt, dass sich alle Personen, die sich mit dem COVID-19 infiziert haben, in der Regel zehn Tage in häusliche Isolation begeben müssen. Die Isolation darf grundsätzlich nur dann beendet werden, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden symptomfrei sind. […]
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