Pflegegesetz-Novelle: Wichtiger Meilenstein für gute Pflege in Kraft getreten

Ministerin Daniela Behrens: „Bessere Rahmenbedingungen kommen den Pflegediensten, den Beschäftigen in der Pflege aber natürlich auch den Menschen, die in der Pflege versorgt werden, zugute“ 

Mit der kürzlich in Kraft getretenen Novelle des Niedersächsischen Pflegegesetzes bringt das Land erhebliche Verbesserungen für eine gute Pflege auf den Weg und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen – KAP.Ni.

Ministerin Daniela Behrens erklärt dazu: „Es ist und bleibt ein wichtiges Ziel, die Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, Pflegebedürftige und deren Angehörige zu verbessern. Nur so können wir auch zukünftig noch eine gute und verlässliche pflegerische Versorgung sicherstellen. Denn der Fachkräftemangel in der Pflege macht sich immer stärker bemerkbar. Die Zahlung tarifgerechter Löhne ist dabei ein wichtiger Baustein zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege.“

Für eine bessere Entlohnung von Pflegekräften sorgt künftig eine Tariftreueregelung im Niedersächsischen Pflegegesetz. Diese knüpft dabei an die bestehende Tariftreueregelung des Bundes an, die mit dem Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz in das Elfte Buch des Sozialgesetzbuchs integriert wurde. „Durch Synchronisierung der Landes- und Bundesregelung stellen wir sicher, dass ab dem 1. September 2022 nur dann die Investitionskostenförderung gewährt wird, wenn Träger von Pflegeeinrichtungen die bundesweiten Vorgaben zur tariflichen Entlohnung erfüllen“, so die Sozialministerin.

Auch im ambulanten Bereich wird die Investitionskostenförderung künftig grundsätzlich nur noch für niedersächsische Pflegebedürftige gewährt, Aufwendungen für Grundstücke werden in die Investitionskostenförderung einbezogen und es wird eine Berichtspflicht zur Förderung für die Förderbehörden eingeführt.

Nun besteht zudem die gesetzliche Grundlage in Niedersachsen eine unabhängige Beschwerdestelle Pflege aufzubauen, die im Büro der Landespatientenschutzbeauftragen angesiedelt wird. An diese können sich vor allem Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und professionell Pflegende mit Hilfeersuchen und Beschwerden wenden. Missstände oder Fehlentwicklungen kann so besser entgegengewirkt werden.

Zur Verbesserung der Versorgungslage mit Kurzzeitpflegeplätzen im Land werden noch vorhandene Kapazitätsreserven in vollstationären Pflegeeinrichtungen für die Kurzzeitpflege mobilisiert. Ganz konkret werden Kosten von verlässlich bereitgestellten Kurzzeitpflegeplätzen in vollstationären Pflegeeinrichtungen ab dem 01.04.2022 übernommen. „Wir wollen den vollstationären Pflegeeinrichtungen das finanzielle Risiko nehmen, wenn diese für einen Zeitraum von drei Jahren verlässliche Kurzzeitpflegeplätze anbieten. Hierfür stehen 5,5 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung“, betont Ministerin Behrens.

Die bereits im Pflegegesetz verankerten Instrumente zur Planung der pflegerischen Versorgung in Niedersachsen erhalten konsequente Anpassungen mit der Gesetzesänderung: Der Landespflegebericht, die örtlichen Pflegeberichte und örtlichen Pflegekonferenzen werden untereinander sowie mit der Pflegestatistik Niedersachsen besser verzahnt. Zudem sind der Landespflegebericht und die örtlichen Pflegeberichte alle vier Jahre zu erstellen und örtliche Pflegekonferenzen mindestens alle zwei Jahre durchzuführen.

Ministerin Daniela Behrens hierzu: „Hierdurch werden wir regelmäßig verlässliche Daten zur pflegerischen Versorgungsstruktur erhalten sowie die örtliche Pflegeplanung und Weiterentwicklung des Angebots voranbringen. Das wird auch für die Kommunen eine wichtige Planungshilfe für ein angepasstes Angebot vor Ort sein.“

Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung