Die niedersächsische Landesregierung möchte die Realisierung wichtiger Straßenbauprojekte vorantreiben und dafür die Planung der Vorhaben beschleunigen. Dazu soll das Niedersächsische Straßengesetz (NStrG) geändert werden. Die Zuständigkeit verschiedener Planfeststellungsbehörden für verschiedene Bauabschnitte eines Straßenbauprojekts soll künftig bei einer Stelle zu bündeln. Ein entsprechender Änderungsentwurf des NStrG wurde heute zur Verbandsbeteiligung freigegeben.
Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „Für ein und dasselbe Projekt bei zwei verschiedenen Planfeststellungsbehörden Anträge zu stellen, Unterlagen vorzulegen und Prüfungen durchzuführen ist sowohl für Antragsteller als auch für die Behörden ineffizient und zeitintensiv. Nicht zuletzt müssen dann auch zwei Beschlüsse ergehen, die auch zu zwei Klagen bei zwei verschiedenen Gerichten und somit noch einmal zu Verzögerungen führen können. Um hier die Synergien zu steigern, wollen wir das Niedersächsische Straßengesetz ändern und die Zuständigkeiten bei einer Planfeststellungsbehörde bündeln.“
Um die Möglichkeiten der Beschleunigung der technischen Planungsabläufe und Genehmigungsstufen zu untersuchen, wurde Ende 2017 die B3-Ortsumgehung Elstorf als Pilotprojekt ausgewählt. Nach der jetzt laufenden Entwurfsplanung folgt für das Vorhaben das Planfeststellungsverfahren. Hier liegt die Zuständigkeit beim Landkreis Stade und der Niedersächsischen Behörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV). Dies führt zu vielfältigen Ineffizienzen; in der Prognose können sich Verzögerungen von bis zu zwei Jahren ergeben. Da diese Problematik der Ortsumgehung Elstorf jedoch bei Weitem kein Einzelfall ist, soll nun der Landtag gebeten werden, durch eine Änderung des NStrG Abhilfe zu schaffen und die Zuständigkeit für die Planfeststellung in solchen Fällen bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) zu bündeln.