Antwort der Landesregierung auf die Dringliche Anfrage
„1 Jahr vor der Landtagswahl – Welche Gesetzesvorhaben aus dem Koalitionsvertrag will die Landesregierung noch umsetzen?“
Ministerpräsident Stephan Weil hat namens der Landesregierung auf eine dringliche Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen geantwortet.
Die Abgeordneten der Bündnis90/ Die Grünen hatten gefragt:
Kurz vor Ende der Wahlperiode sind viele Gesetzesvorhaben aus dem Koalitionsvertrag von SPD und CDU immer noch nicht umgesetzt.
Laut dpa vom 08.10.2021 sollen bis zur Landtagswahl auf Wunsch der CDU-Fraktion noch mehr als 20 Gesetzesvorhaben abgeschlossen werden. Darunter das Katastrophenschutzgesetz und ein Gesetz zur sogenannten Hochschulautonomie.
Ministerpräsident Stephan Weil kündigte in der HAZ vom 05.10.2021 eine gesetzliche Verschärfung des bereits beschlossenen Klimagesetzes an, da es den Rahmenbedingungen des Bundes und dem Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht entspricht. Gleichzeitig erklärte der Ministerpräsident in dem Interview, dass „trotz der einschneidenden Corona-Epidemie nahezu alle großen Vorhaben umgesetzt beziehungsweise in Angriff genommen“ seien.
In der Plenarsitzung am 14.09.2021 kündigte der Abgeordnete Helmut Dammann-Tamke ein Agrarstruktursicherungsgesetz an („ein Gesetzentwurf dieser Landesregierung ist nach meinen Informationen bereits im Verfahren. Die Landesregierung wird ihn kurzfristig vorlegen“).
Laut NWZ vom 09.10.2021 sind noch 25 Gesetze bis zur Wahl in Planung und berichtete über Streit zwischen SPD und CDU über das noch ausstehende Gleichstellungsgesetz.
Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mahnte bei der Beratung des Justizvollzugsgesetzes eine gründliche Beratungszeit und eine Priorisierung bei den Gesetzgebungsverfahren an. Geplant seien demnach noch mehr als 30 Gesetze im letzten Jahr der Legislaturperiode.
Wir fragen die Landesregierung:
- Welche Gesetze von welchen Ressorts will die Landesregierung in dieser Legislaturperiode in welchem Monat in den Landtag einbringen?
- Welche der im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzesänderungen werden in dieser Wahlperiode nicht mehr umgesetzt?
- Welche der von der CDU-Fraktion gewünschten 20 bis 25 Gesetzesänderungen sind bereits seit wann in der Anhörung?
Ministerpräsident Stephan Weil beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung:
Die Legislaturperiode befindet sich mittlerweile in ihrem letzten Jahr und die Landesregierung blickt auf eine ebenso intensive wie erfolgreiche Zusammenarbeit zurück, die sich insbesondere auch in zahlreichen Gesetzesbeschlüssen des Niedersächsischen Landtags ausdrückt. Lediglich beispielhaft seien die Gebührenfreiheit des Besuch von Kindertagesstätten, das Sondervermögen Digitalisierung, die Novelle zum SOG, zum Hochschulgesetz, das Corona-Sondervermögen oder das Klimagesetz neben vielen anderen Vorhaben genannt. Mit diesen Beschlüssen konnten auch die in der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU enthaltenen Vorhaben größtenteils umgesetzt werden.
Das ist umso bemerkenswerter, als bekanntlich in den vergangenen mehr als anderthalb Jahren die Kräfte auf die Bekämpfung der größten Krise konzentriert werden mussten, der sich das Land in den vergangenen Jahrzehnten gegenüber gesehen hat – der Bekämpfung des Corona-Virus. Auch insoweit ist die Bilanz im Vergleich bis jetzt überdurchschnittlich gut. Niedersachsen verzeichnet unter sechzehn Ländern die drittniedrigsten Infektionen und ebenso der Todesfälle. Gleichzeitig lag das Wirtschaftswachstum im ersten Halbjahr spürbar über dem Bundesdurchschnitt.
1. Welche Gesetze von welchen Ressorts will die Landesregierung in dieser Legislaturperiode in welchem Monat in den Landtag einbringen?
- Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf Vorhaben, die sich bereits im Kabinettsverfahren befinden und Gegenstand der Meinungsbildung der Landesregierung insgesamt sind. Hierzu sind Beschlüsse entweder in der letzten Kabinettssitzung gefasst worden oder in den nächsten Wochen zu erwarten. Daneben gibt es Vorhaben, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt Gegenstand ressortinterner Überlegungen sind. Insoweit lassen sich derzeit nicht mit hinreichender Sicherheit Aussagen darüber treffen, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt sich diese Vorhaben zu einem Beschluss der Landesregierung verdichten werden. Sie sind daher nicht in den nachfolgenden Angaben enthalten.
Aktuell (Stand: 12.10.2021) befinden sich im Kabinettsverfahren folgende 12 Gesetzesvorhaben und parlamentspflichtige Verordnungen:
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz- NBrandSchG), des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) und des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)
- Entwurf eines Niedersächsischen Abschiebungshaftvollzugsgesetzes (NAHaftVollzG)
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Glücksspielgesetzes (NGlüSpG)
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Spielbankengesetzes (NSpielbG), der Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO) und des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG)
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Abfallgesetzes (MU)
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst, des Niedersächsischen Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen und des Niedersächsischen Maßregelvollzugsgesetzes
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Nds. Kinder- und Jugendkommission
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz
- Entwurf eines Gesetzes über die Beantwortung von Auskunftsverlangen öffentlicher Stellen durch die berufsständischen Versorgungseinrichtungen
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Nds. Gesetzes zur Ausführung des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs und zur Nds. Kinder- und Jugendkommission
- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz (Nds. AG TPG)
2. Welche der im Koalitionsvertrag angekündigten Gesetzesänderungen werden in dieser Wahlperiode nicht mehr umgesetzt?
Insoweit können derzeit keine Beispiele genannt werden.
3. Welche der von der CDU-Fraktion gewünschten 20 bis 25 Gesetzesänderungen sind bereits seit wann in der Anhörung?
Der Landesregierung ist nicht bekannt, welche konkreten Vorhaben im Pressegespräch der CDU-Fraktion genannt wurden. Abweichende Angaben zur Zahl der noch ausstehenden Vorhaben erklären sich möglicherweise aus der Unterscheidung zwischen Vorhaben, die Gegenstand der Meinungsbildung der Landesregierung insgesamt sind, und ressortinternen Planungen.