Hannover. „Mit der Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes greifen wir Änderungsbedarf auf, der sich aus der kommunalen Praxis ergeben hat. So schaffen die neuen Regelungen Rechtssicherheit im Bereich der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten und bei der Verkündung von Rechtsvorschriften, die zukünftig auch digital erfolgen können. Die Änderungen sind insgesamt erforderlich, um das Kommunalverfassungsrecht auf den neuesten Stand zu bringen“, erläutert der kommunalpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernd-Carsten Hiebing.
Schwerpunkte sind dabei mehr Transparenz bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens, indem den Antragstellern der verantwortungsvolle Gebrauch der Entscheidungsbefugnis im Hinblick auf den kommunalen Haushalt vor Augen geführt wird. „Daneben entlasten wir zukünftig die Verwaltung durch die Umstellung des Sitzverteilungsverfahrens in den Ausschüssen zu D’Hondt und sichern die der Funktions- und Arbeitsfähigkeit kommunaler Organe“, so der CDU-Abgeordnete.
Und schließlich ermöglicht die Gesetzesänderung nun auch eine bessere Vereinbarkeit von Mandat und Beruf ohne berufliche Nachteile, damit eine erfolgreiche und zielorientierte Arbeit in den kommunalen Vertretungskörperschaften geleistet werden kann. Die kommunalen Mandatsträger erhalten ein Benachteiligungsverbot analog der Freiwilligen Feuerwehr und den ehrenamtlichen Richtern.
„“Wir lassen unsere Kommunen nicht im Stich! Wir schaffen und verbessern mit der Gesetzesänderung die Rahmenbedingungen für die Funktionsfähigkeit der Kommunalverwaltung“, so Hiebing abschließend.