Wie in jedem Jahr müssen ab dem 1. April Hunde wieder an der Leine geführt werden. Der Grund dafür ist die beginnende Setz- und Brutzeit unserer heimischen Tiere. Es soll verhindert werden das spielende Hund unbeabsichtigt Wildtiere oder Bodenbrüter stören. Werden Bodenbrüter durch Hunde aufgescheucht kann es dazu kommen, dass die Gelege auskühlen und dadurch der heranwachsende Nachwuchs stirbt, erläutert Janine Ley als beauftragte der Jugendumweltbildung der Jägerschaft. Genauso kann bei jungen Hasen oder Rehkitzen durch einen spielenden Hund der Kontakt zu den Elterntieren abreißen. Bis zum 15. Juli gilt dieser besondere Schutz in Waldgebieten und in der übrigen freien Landschaft. Hausgärten sind von dieser Regelung nicht betroffen. Geregelt wird die besondere Schutzzeit in Paragraph 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung.
Unsere Vierbeiner müssen natürlich auch in dieser Zeit genügend Auslauf haben. Um dem Bewegungsdrang der Hund dennoch freien Lauf geben zu können sollten sog. Lauf- oder Feldleinen genutzt werden. Diese rund 10 Meter langen Leinen gibt dem Hundeführer die Sicherheit nicht gegen die Regeln zu verstoßen und geben dem Hund dennoch genügend Auslauf, erläutert Thomas Ehbrecht als Vorsitzender der Jägerschaft.
Wird das Gebot des Leinenzwangs nicht beachtet kann mit einer heftigen Geldbuße gerechnet werden, hier sind bis zu 5.000 EUR zu erwarten.