In der diesjährigen Runde des Koalitionsausschusses auf Bundesebene trafen sich die Koalitionspartner am 25. August 2020 noch einmal, um den Fahrplan für die Zeit bis zur Bundestagswahl im kommenden Jahr festzulegen. Dabei gab es neben den Corona-bedingten Themen noch einige restliche Knackpunkte, die die Koalitionäre noch zu lösen hatten.
Die Schwerpunkte lagen dabei auf einer Einigung über die Aufstockung des „Zukunftsfonds“, der in der Zeit von 2021 bis 2030 mit einem Gesamtvolumen von 10 Mrd. Euro ausgestattet werden soll.
Auch die Abwesenheitstage vom Arbeitsplatz bei einer Corona-bedingten Pflege von Familienangehörigen oder durch notwendige Kinderbetreuung wurde auf maximal 20 erhöht.
Des Weiteren wird die Koalition eine hochrangige Arbeitsgruppe einsetzen, die Regelungsinhalte für ein Bürokratienentlastungsgesetz IV identifiziert. Das Ziel des Gesetzes soll es sein, die Wirtschaft zu stärken, von Bürokratie zu entlasten und die hohen geltenden Standards trotzdem weiter zu erhalten.
Der Koalitionsausschuss legte ebenfalls fest, dass der Bundestag bei der Wahl 2021 nicht noch weiterhin vergrößert werden soll. Es wurde sich auf ein Konzept geeinigt, dass die bisherigen Wahlkreise bis 2025 vorerst bestehen bleiben sollen. Die eigentliche Wahlrechtsreform soll 2025 kommen, nachdem ein Kommissionsvorschlag erarbeitet werden soll, bei dem alle Parteien mit einbezogen werden. Der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Ehbrecht kommentiert diese Vorgehensweise wie folgt: „Aus meiner Sicht ist dies ein guter Entschluss, damit unser faires und ausdifferenziertes Wahlrecht erhalten bleibt. Gut ist ebenfalls, dass man offen bleibt für möglicherweise bessere Vorschläge, die sich noch bis 2025 ergeben können.“
Den größten Punkt in den Corona-bedingten Maßnahmen ist die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für unser Land. Zusammen mit Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann beschreibt Thomas Ehbrecht die Situation: „Das Instrument der Kurzarbeit hat unsere Unternehmen und Beschäftigten bislang gut durch diese Krise getragen. Ich begrüße, dass die Koalition auf Bundesebene bereits jetzt die Verlängerung der Bezugsdauer von 12 auf 24 Monate beschlossen hat. Wichtige Erleichterungen bei der Gewährung des Kurzarbeitergeldes werden beibehalten. Damit erhalten Unternehmen und Beschäftigte dringend benötigte Planungssicherheit in Zeiten der Corona-Pandemie.“
Die Ergebnisse des Koalitionsausschusses gibt es hier in voller Länge: https://www.cdu.de/corona/cdu_fuehrt_deutschland_weiter_gut_durch_die_krise