Mit der „Gründungsprämie für das Handwerk“ können Existenzgründer und Nachfolger im Handwerk ab heute eine Förderung in Höhe von 10.000 Euro bei der NBank beantragen. Insgesamt stehen hierfür zwei Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.
Die Gründungsprämie richtet sich an alle Gewerbe des zulassungspflichtigen Handwerks (Anlage A HwO) und an die von Meistern geführten Betriebe der zulassungsfreien und handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B HwO). Um die Förderung zu erhalten, muss ein unbefristeter Arbeitsplatz geschaffen werden.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Mit der Gründungsprämie möchten wir unser starkes und ausbildungsaktives Handwerk in Niedersachsen fördern. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, Neugründungen und Unternehmensnachfolgen im Handwerk zu fördern und zu unterstützen. Damit stärken wir die Wirtschaft in allen Regionen Niedersachsens.“
Weitere Informationen zur „Gründungsprämie für das Handwerk“ bei der NBank unter:
www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgründung/Gründungsprämie-im-niedersächsischen-Handwerk/index.jsp