Althusmann: „Existenzen sichern, Insolvenzen verhindern.“
Das Niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsministerium verlängert die Corona-Hilfe für die niedersächsische Reisebusbranche. Dadurch haben Reisebusunternehmen noch bis 25. November 2022 die Chance, Hilfen aus dem Fördertopf zu beantragen. Hierfür stellt das Land insgesamt 14 Millionen Euro bereit. Aktuell stehen davon noch 8,2 Millionen Euro zur Verfügung.
Verkehrsminister Dr. Bernd Althusmann: „Sehr viele Branchen in Niedersachsen leiden unter massiven wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Für unsere mittelständischen Reisebusunternehmen bedeutet es nach wie vor erhebliche Umsatzausfälle. Das liegt insbesondere an abgesagten Winter- und Weihnachtsreisen sowie an ausgefallenen Klassenfahrten und Gruppentouren. Mit dem Verlängern der Corona-Hilfe unterstützt Niedersachsen dabei, Existenzen zu sichern. Wir helfen dem Mittelstand, um Insolvenzen und Entlassungen zu vermeiden.“
Hintergrund:
Das Niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsministerium hatte zum Abfedern der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie eine Billigkeitsrichtlinie aufgelegt, um die Reisebusbranche zu unterstützen. Das Gesamtvolumen umfasst 14 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen. Die Richtlinie lief am 31. Dezember 2021 aus. Insgesamt wurden bisher 85 Förderanträge in Höhe von rund 5,8 Millionen Euro bewilligt.
Wesentliche Eckpunkte:
- Erstattet werden sogenannte Vorhaltekosten für Fahrzeuge, die vor dem 17. März 2020 neu oder gebraucht erstanden wurden. Der Antragsteller muss einen Kauf-, Kredit-, Leasing- oder Mietvertrag vorweisen können und ihn bis mindestens 30. April 2022 besessen haben.
- Außerdem muss das Fahrzeug in Niedersachsen zugelassen sein oder nachweisbar über einen dauerhaften Standort in Niedersachsen verfügt haben. Darüber hinaus muss es im Reise-/Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.
- Für den Antrag muss eine Bestätigung eines Steuerberaters beigelegt werden, dass der pandemiebedingte Umsatzverlust mindestens 30% im Vergleich zum Referenzzeitraum im Jahr 2019 beträgt. Bei sogenannten Mischbetrieben muss der Umsatzrückgang auf die Reisebussparte (Gelegenheitsverkehr) bezogen werden.
- Die Anträge nimmt die NBank entgegen und bearbeitet sie ebenso.
- Wenn Antragsteller im Vorhaltekostenförderzeitraum bereits andere staatliche Corona-Hilfe in Anspruch genommen haben, werden sie gegengerechnet.
Weitere Informationen dazu finden Sie auf der zugehörigen Seite der NBank.
Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung