Hannover. „Mit dem vorliegenden Gesetz schaffen wir drei Versorgungsstufen und wollen das Land in acht Versorgungsregionen aufteilen. Dies erlaubt uns eine zielgenaue Planung der Krankenhausversorgung in ganz Niedersachsen. Unser oberstes Ziel ist dabei, ein verlässliches und gleiches Versorgungsniveau in der Fläche und in den Zentren sicherzustellen“, erläutert der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion Volker Meyer die abschließende Beratung zur Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes.
Weiterhin werden spezielle Versorgungsleistungen in Kliniken konzentriert, die die notwendige medizinische, technische und personelle Ausstattung vorhalten, und damit die Versorgungsqualität steigern. „Auf die Maximalversorger und Universitätskliniken kommt gerade bei seltenen Erkrankungen und bei speziellen Leistungsgruppen mit wenig Behandlungsfällen, für die hochspezialisierte Behandlungsangebote notwendig sind, ein besonderer Versorgungsauftrag zu. Auch dies wird zu einer Steigerung der Behandlungsqualität führen“, so Meyer weiter.
Daneben wird von dieser neugeschaffenen Struktur gerade auch der ländliche Raum profitieren, denn der Erhalt und der Ausbau von Kliniken erfolgt nun nach einer klaren Logik und nachvollziehbaren Kriterien. Und auch für Krankenhäuser ohne eine entsprechende Perspektive zeigt das Gesetz Alternativen auf. „Herzstück sind dabei die neuen Regionalen Gesundheitszentren, die weiterhin eine wohnortnahe Rund-um-die-Uhr-Versorgung sicherstellen und ein zukunftsfestes Modell sind“, betont Meyer.
Erstmalig werden auch Regelungen für die Notfallversorgung in das Krankenhausgesetz aufgenommen und die Krankenhäuser verpflichtet, das sogenannte IVENA-System zu verwenden. „Damit können Notfallpatienten schnellstmöglich in die richtige Notfallaufnahme gebracht werden. Hier wird auch nochmal deutlich, dass es nicht darum geht, dass der Patient in kürzester Zeit ins nächste Krankenhaus kommt, sondern darum geht, dass der Patient in ein Krankenhaus kommt, dass für die Behandlung seiner Diagnose am besten geeignet ist“, so der CDU-Politiker abschließend.
Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag (Pressemitteilung Nummer 89/2022)