Hannover. „Den Fachkräftemangel im Rettungsdienst begegnen wir mit der Novelle des Rettungsdienstgesetzes, und stellen sicher, dass die Menschen genau die medizinische Versorgung bekommen, die sie benötigen. Gleichzeitig federn wir den Mangel an Notallsanitäterinnen und Notfallsanitätern etwas ab“, so der Abgeordnete Rainer Fredermann.
Mit der Novelle des Gesetzes wird der Rettungsdienst künftig auf den vier Säulen Notfallrettung, Intensivtransport, qualifizierter Krankentransport und dem Notfallkrankentransport ruhen. Neben der Regelung, wie welches Rettungsfahrzeug personell zu besetzen ist, regelt die Novelle auch, dass die Ausbildung zum Rettungssanitäter im Rettungswagen bis zum 31.12.2023 ausreichend ist.
„In der nächsten Wahlperiode wird dann eine große Novelle des Rettungsdienstgesetzes nötig. Aufgrund der Komplexität und der rechtlichen Erfordernisse u.a. bei den Qualitätsanforderungen des ärztlichen Personals, sollte die kommende Landesregierung gleich zu Beginn des neuen Jahres mit dem Landesausschuss Rettungsdienst ins Gespräch kommen, um das Gesetz mit einem guten und rechtssicheren Gesetzentwurf frühzeitig auf dem Weg zu bringen“ so Fredermann abschließend.
Herausgeber: CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag (Pressemitteilung Nummer 92/2022)