Hannover. „Die bislang unzureichenden Regelungen im Niedersächsischen Jagdgesetz und die teils nicht nachvollziehbaren Unterschiede zu Regelungen in anderen Bundesländern haben bei vielen Weidetierhaltern und Jägern für Verunsicherung gesorgt. Um dies zu ändern, haben wir das Jagdrecht mit einer breiten Mehrheit modernisiert, damit für alle Beteiligten wieder Verlässlichkeit einkehrt“, erläutert der Vorsitzende der Jägerschaft Duderstadt nach der abschließenden Beratung im Landtag.
Dabei zählt die Aufnahme von Wolf und Goldschakal ins Jagdrecht zu einem Meilenstein, der allerdings keinen Freibrief zum Abschuss darstellt, denn der Schutzstatus der Tiere bleibt unverändert, stellt der Abgeordnete klar.
„Allerdings kann nur über ein wirksames Wildtiermanagement das Ziel, die Wilddichten auf ein ökosystemverträgliches Niveau abzusenken und auch dort zu halten, erreicht werden“, betont Ehbrecht. „Dies wurde auch im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition in Berlin als Ziel definiert, denn dort wurde vereinbart, dass durch eine Überarbeitung der Monitoringstandards die Anzahl der in Deutschland lebenden Wölfe realitätsgetreu abgebildet und den Ländern europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglicht werden soll.“
Ein weiterer Aspekt ist die Aufhebung des jagdrechtlich bestehenden Verbots von Nachtsichtvor- und aufsätzen für Zielhilfsmittel, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind. „Gerade im Hinblick auf einen gezielten Schuss und die Vermeidung von Tierleid, ist es widersprüchlich, auf eine Technik zu verzichten, mit der ein Schuss zielgenauer abgegeben werden kann. Deshalb ist es der einzig richtige Schluss, die Nachtsichttechnik auch für Raubwild freizugeben“, so der CDU-Politiker abschließend.