Neue Quarantäne-Regelungen ab 1. Mai

Ab dem 1. Mai sollen bundesweit neue Quarantäne-Empfehlungen für mit dem Coronavirus Infizierte und deren Kontaktpersonen gelten. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat sich gestern Abend auf entsprechende Empfehlungen des RKI verständigt.

Mussten sich infizierte Personen bislang in der Regel zehn Tage bzw. sieben Tage von anderen Menschen isolieren, empfiehlt das RKI künftig Corona-positiv getesteten und symptomatischen Personen dringend eine Selbstisolierung und Meidung von Kontakten über einen Zeitraum von fünf Tagen – eine deutliche Verbesserung der Symptome vorausgesetzt. Ab dem fünften Tag sollten sich diese Personen regelmäßig testen bzw. testen lassen und Kontakte zu anderen bis zu einem negativen Testnachweis weiter unterlassen. Eine offizielle Anordnung der Gesundheitsämter soll nicht mehr erfolgen.

Für enge Haushalts-Kontaktpersonen empfiehlt des RKI ebenfalls dringend eine fünftägige Quarantäne und tägliches Testen.  

Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten gilt bei einer Infektion ebenfalls eine fünftägige Isolierungsdauer. Die Gesundheitsämter müssen für diesen Personenkreis ein Tätigkeitsverbot anordnen. Betroffene dürfen sich, einhergehend mit einer deutlichen Symptomverbesserung, nach frühestens fünf Tagen „freitesten“.

Ist ein/e Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens, in Alten- und Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten als enge Kontaktperson einer infizierten Person eingestuft, gilt ebenfalls die dringende Empfehlung, sich fünf Tage in Quarantäne zu begeben. Kontaktpersonen müssen sich bis zum Dienstantritt im Quarantäne-Zeitraum täglich testen bzw. testen lassen. 

Angesichts der aktuellen Infektionslage, einem geringeren Risiko für schwere Krankheitsverläufe durch die Omikronvariante und einer hohen Impfquote hält Gesundheitsministerin Daniela Behrens die neuen Regelungen und Empfehlungen des RKI für richtig und angemessen: „Nach zwei Jahren der Pandemie und in der aktuellen Omikron-Phase erleben wir, dass eine Infektion nicht zwangsläufig schwer verlaufen oder mit Symptomen einhergehen muss. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger ist vollständig geimpft, rund 70 Prozent der über 18-Jährigen sind geboostert. Bei den besonders gefährdeten älteren Menschen liegt die Booster-Quote in Niedersachsen sogar bei 82,3 Prozent. Deswegen ist es richtig, die Regelungen für die Isolation und die Quarantäne an die veränderte Lage anzupassen. Die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hatten das Robert-Koch-Institut gebeten, die aktuelle Infektionslage und die Quarantäneregelungen einzuschätzen. Wir haben die Vorschläge des RKIs in Niedersachsen unter anderem gemeinsam mit den Expertinnen und Experten des Landesgesundheitsamts beraten und halten die Regelungen für angemessen und vertretbar. Sobald uns die offizielle Empfehlung des RKI vorliegt, bitten wir die Gesundheitsämter ab dem 1. Mai entsprechend zu verfahren. Die bisherige Absonderungsverordnung werden wir zum 30. April auslaufen lassen.“

* Entsprechend überprüfte Antigen-Schnelltests sind hier veröffentlicht, siehe „Tabelle 1: Ergebnisse der SARS-CoV-2 Antigenschnelltests, die das Sensitivitätskriterium erfüllen“: www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/evaluierung-sensitivitaet-sars-cov-2- antigentests.pdf

** Zur Wiederaufnahme der Tätigkeit sind ein negatives PCR-Resultat oder ein positives Testresultat mit einem CT Wert >30 zulässig. D. h. es liegt ein negatives PCR-Ergebnis oder ein quantitatives PCR-Ergebnis vor, das gemäß Laborbericht für eine Viruslast unterhalb eines definierten Schwellenwertes spricht, der eine Aussage über die Anzuchtwahrscheinlichkeit erlaubt (etwa unter Bezug auf eine quantitative Bezugsprobe; Ziel: < 1.000.000 (10^6) Kopien/ml). Dieser Wert geht oft, aber nicht immer mit einem CT-Wert von > 30 einher. Details siehe unter „Hinweise zur Testung von Patienten auf Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2″ www.rki.de/covid-19-diagnostik/

***NAAT = Nukleinsäure-Amplifikationstest

Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Diese Presseinformation im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/neue-quarantane-regelungen-ab-1-mai-210448.html