Die niedersächsischen Schulen haben heute weitere Hinweise zum Umgang mit dem Russland-Ukraine-Krieg erhalten. Zu folgenden fünf Themen gibt das zweite Schul-Info-Paket des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) und der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) Informationen und Tipps für Schulleitungen und Lehrkräfte:
- (1) Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus dem ukrainischen Kriegsgebiet
- (2) Lösungsansätze bei Konflikten von Schülerinnen und Schülern mit ukrainischer und russischer Herkunft
- (3) Vorgehensweise bei verhaltensauffälligen Schülerinnen und Schülern mit Fluchterfahrung
- (4) Einbeziehung traumapädagogischer Konzepte in Schule
- (5) Möglichkeiten der Selbstfürsorge von Lehrkräften
Die Dokumente sind an die Schulen versendet worden und finden sich auf dem Bildungsportal Niedersachsen, den FAQs des Kultusministeriums sowie als Anlage zu dieser Pressemitteilung wieder.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne erläutert: „Mit diesen Hinweisen möchten wir unsere Lehrkräfte proaktiv stärken und in ihrer Handlungssicherheit unterstützen. Noch ist nicht absehbar, in welchem Ausmaß wir geflüchteten Familien Schutz, Integration und Bildung werden zukommen lassen. Aber dass dies notwendiger und richtiger Weise passieren wird, steht außer Frage. Darauf bereiten wir uns und unsere Lehrkräfte vor. Dazu gehört auch, schwierige Situationen zu antizipieren, pädagogische und psychologische Hinweise zu geben und drängende Fragen aus den Schulen schnell aufzunehmen und zu beantworten. Diesen Weg der regelmäßigen Information und Kommunikation zwischen Schulen und Schulbehörden werden wir weiter gehen und ausbauen“.
Mit Blick auf den Umgang mit aus dem Kriegsgebiet geflüchteten Kindern und Jugendlichen ist es zentral, eine positive Willkommenskultur in den Schulen zu leben. Neu hinzugekommene Schülerinnen und Schüler sollen Schule als sicheren Ort wahrnehmen. Da davon auszugehen ist, dass die Kinder und Jugendlichen auf ihrer Flucht eine Vielzahl von Belastungserfahrungen durchlebt haben, können die Schulen die zuständigen schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten per E-Mail oder Telefon kontaktieren, um sich konkrete Unterstützung zu holen. Die Schulpsychologie berät und unterstützt sowohl die Geflohenen wie auch alle anderen Schülerinnen und Schüler bei auftretenden Verhaltensauffälligkeiten. Sowohl Schulen als auch Erziehungsberechtigte können sich jederzeit an die schulpsychologische Beratung wenden. Das gilt auch für die Implementierung traumapädagogischer Konzepte in Schule und das Auftauchen bei Konflikten innerhalb der Klassengemeinschaft. Oberstes Ziel: Ausgrenzungen und Stigmatisierungen müssen verhindert werden. Das gilt ausnahmslos für alle Schülerinnen und Schüler. Es ist immer deutlich zu machen, dass der Krieg von der Russischen Föderation ein Angriffskrieg des russischen Präsidenten ist und nicht der russischen Bevölkerung! Unter Wahrung dieses Grundsatzes ist sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler antizipieren, dass nicht sie persönlich für die aktuelle Situation verantwortlich sind und sich auch nicht rechtfertigen müssen.
Achim Aschenbach, Dezernatsleiter Schulpsychologie beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg, betont: „Lehrkräfte können für die geflüchteten Kinder und Jugendlichen eine sehr wichtige stabilisierende und Sicherheit bietende Funktion erfüllen. Dazu gibt die Schulpsychologie hier einige wichtige Hinweise, an denen sie sich orientieren können. Eine spezielle traumapädagogische Ausbildung ist nicht notwendig, um diesen Schülerinnen und Schülern das Gefühl zu geben, in der Schule willkommen und sicher zu sein. Für alle weiterführenden Fragen steht die Schulpsychologie in der regionalen Zuständigkeit zur Verfügung.“
Die Informationen und Materialien für die Schulen werden ständig fortgeschrieben und auf die jeweilige Lage ausgerichtet aktualisiert.
Herausgeber: Niedersächsisches Kultusministerium