Althusmann: Höhere Versorgungsgeschwindigkeit, kürzere Verfahren
Niedersachsens Wirtschafts- und Digitalisierungsminister Dr. Bernd Althusmann setzt sich bei der Bundesnetzagentur für eine höhere Verbindungsgeschwindigkeit und kürzere Verfahrensdauern bei der Grundversorgung mit Internet ein. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes vom 1. Dezember 2021 verpflichtet Telekommunikationsunternehmen, künftig alle Endnutzer mit Internet zu versorgen. Die Bundesnetzagentur führt zur näheren Ausgestaltung des „Rechts auf schnelles Internet“ derzeit eine öffentliche Konsultation durch. Darin schlägt sie mit einem Downstream von 10 Mbit/s, einem Upstream von 1,3 Mbit/s und einer Latenz von 150 Millisekunden sehr niedrige Anforderungen an die Versorgungsgeschwindigkeit vor.
„Es ist eine gute Nachricht, dass mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes Endnutzerinnen und Endnutzer nun ein ‚Recht auf schnelles Internet‘ haben. Es freut mich, dass die Bundesnetzagentur dieses Thema aufgreift und in einem transparenten Verfahren frühzeitig eine Beteiligung ermöglicht“, sagt Wirtschafts- und Digitalisierungsminister Dr. Bernd Althusmann. „Die von der Bundesnetzagentur in der Konsultation zur Diskussion gestellten Anforderungen entsprechen jedoch nicht dem, was wir im Jahr 2022 unter ‚schnellem Internet‘ verstehen. Zudem fehlen in dem Diskussionsvorschlag Anforderungen an Zuverlässigkeit und Qualität der Verbindung.“
Das vorgesehene Verfahren zur Verpflichtung eines Telekommunikationsanbieters kann nach dem Entwurf bis zu 14 Monate andauern. In Streitfällen käme die Dauer von gerichtlichen Verfahren noch dazu. Wirtschafts- und Digitalisierungsminister Althusmann: „Internetzugang ist für eine gesellschaftliche Teilhabe unabdingbar geworden. Eine Verfahrensdauer von 14 Monaten würde bedeuten, für 14 Monate eine ausreichende gesellschaftliche Teilhabe zu verweigern. Das ist für Endnutzerinnen und Endnutzer schlichtweg nicht hinnehmbar. Deswegen habe ich mich dafür eingesetzt, dass die Verfahrensdauer so weit wie möglich verkürzt wird und die Praxistauglichkeit dieses Verfahrens durch eine fortlaufende Evaluation überwacht wird.“
Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung