Allgemeinverfügung zur Feststellung des Zeitpunkts, ab dem die landesweite Warnstufe 2 in Niedersachsen gilt
Es wird festgestellt, dass ab dem 17. Dezember 2021 (0 Uhr) die Warnstufe 2 gemäß § 2 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung landesweit für das Land Niedersachsen gilt. Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Allgemeinverfügung Warnstufe 2