Althusmann: Branche soll sich auch unter Pandemiebedingungen zukunftsfest aufstellen können
Aufgrund der weiterhin schwierigen Lage für die Gastronomie lässt das Niedersächsische Wirtschaftsministerium das Gaststättenförderprogramm jetzt mit zusätzlichen 55 Millionen Euro wiederaufleben. Im Rahmen des Corona-Sonderprogramms Tourismus und Gastronomie war das Förderprogramm mit über 94 Millionen Euro bereits letztes Jahr das am stärksten nachgefragte Hilfspaket, um die Folgen der Corona-Pandemie für diese Branche abzufedern.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Corona geht leider in die Verlängerung und das Gastgewerbe hat weiter mit den damit verbundenen Einbußen zu kämpfen. In dieser wirtschaftlich schwierigen Situation ist es ein wichtiges Signal, dass der Bund die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Kurzarbeiterregelung verlängert. Daher werden auch wir von Seiten des Landes helfen und die Bundeshilfen für die hart getroffene Gastronomiebranche ergänzen. Mit zusätzlich 55 Millionen Euro wollen wir sie ganz konkret bei Investitionen zur Modernisierung der Betriebe unterstützen und auf diese Weise helfen, dass sie sich auch unter Pandemiebedingungen zukunftsfest aufstellen können.“
Damit das Hilfspaket für die Gastronomie erneut starten kann, ist die entsprechende „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung niederschwelliger Investitionen des von der COVID-19 Pandemie betroffenen Gaststättengewerbes“ geändert werden. Die inhaltlichen Fördermodalitäten bleiben unverändert.
Das Antragsportal bei der NBank soll voraussichtlich bereits am 10. Dezember erneut öffnen. Althusmann: „Wir tragen somit dazu bei, dass die Gastronomie in Niedersachsen weiter wirtschaftlich rentabel bleibt und die Schäden für die Branche bestmöglich abgefangen werden.“
Aus der Erfahrung des letzten Förderprogramms ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel sehr schnell belegt und leider nicht für alle Anträge ausreichen werden, so dass das Antragsportal dann wieder geschlossen werden muss. Die Antragsteller, die bereits beim letzten Mal eine Förderung erhalten haben, sind nicht noch einmal antragsberechtigt. Die Bewilligungen werden Anfang 2022 erfolgen können.