Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): Kabinett stimmt Niedersächsischem Beitrag zu Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen für Elbe, Weser, Ems und Rhein zu

Symbolbild Wasserrahmenrichtlinie

Die niedersächsische Landesregierung hat in der Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag dem niedersächsischen Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen und den Bewirtschaftungsplänen für den Zeitraum von 2021 bis 2027 der Flussgebiete (FGE) Elbe, Weser, Ems und Rhein zugestimmt.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet sämtliche Mitgliedsstaaten, Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für diese Flussgebiete alle sechs Jahre fortzuschreiben. Die Flussgebietsgemeinschaften, also alle Staaten und Bundesländer, die in einem Flusseinzugsgebiet liegen, entwickeln diese Pläne und Programme gemeinsam.

Der niedersächsische Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen ergänzt die Maßnahmenprogramme der Flussgebietsgemeinschaften. Letztere steuern die überregionalen Fragestellungen, der niedersächsische Beitrag ist konkreter. Er legt für jeden Wasserkörper, also jeweils für definierte Gewässerabschnitte und Grundwasserkörper, fest, was dort zu tun ist, um das Gewässer in einen guten Zustand zu entwickeln. Für erheblich veränderte Wasserkörper gilt, dass das gute ökologische Potenzial erreicht werden muss.

Neu ist in diesem Zyklus die sogenannte Vollplanung. Das heißt, dass in den Plänen nicht nur beschrieben wird, was getan werden muss, sondern auch bis wann und welche Kosten damit verbunden sind. Diese Aufschlüsselung von konkreten Zeitplänen und einer hinterlegten Kostenstruktur hat das Ziel von mehr Verbindlichkeit und einer besseren Transparenz bei der Umsetzung.

Zur Verdeutlichung seien hier zwei Beispiele geplanter Maßnahmen genannt:

Im Bereich von Gewässerallianzen wird zwischen dem NLWKN und 13 Unterhaltungsverbänden eine intensivere Zusammenarbeit gefördert. Derzeit sind 13 Personen in den Verbänden und zwei Koordinatoren beim NLWKN zuständig. Ab 2022 soll das Personal dafür um 7.5 Stellen aufgestockt werden.

Zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit an Fließgewässern werden Fischtreppen eingebaut.

Der niedersächsische Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen ist intensiv mit allen Stakeholdern vor Ort abgestimmt worden. Der Entwurf lag zusammen mit den Entwürfen der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der Flussgebietsgemeinschaften sowie dem Entwurf des niedersächsischen Beitrags zu den Bewirtschaftungsplänen ein halbes Jahr öffentlich aus.

Nach Auswertung der Stellungnahmen und dem nun erfolgten Beschluss des Kabinetts werden die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme mit dem jeweiligen niedersächsischen Beitrag pünktlich zum verpflichtenden Stichtag 22.12.2021 veröffentlicht. Sie werden im Internet unter www.nlwkn.de/Bewirtschaftungsplan_Massnahmenprogramm2021_2027 einzusehen sein.