Das Niedersächsische Kabinett hat am (heutigen) Dienstag einem überarbeiteten Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) zugestimmt. Vorangegangen war eine Auswertung der Stellungnahmen der Verbandsbeteiligung.
Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Mit dem Gesetz stärken wir den Naturschutz und den Tierschutz und vereinfachen die Verwaltung. Die rechtlichen Vorgaben spiegeln die hohen Anforderungen an die Jägerinnen und Jäger wider. Der Aufbau und der Umbau stabiler Mischwälder soll mit angepassten Schalenwildbeständen unterstützt werden.“
Das Problem: Bei regional zu hohen Schalenwildbeständen können sich die Wälder auf Grund des Verbisses nicht im benötigten Maße verjüngen. Allein in Niedersachsen müssen jedoch mehr als 50.000 Hektar Schadflächen, die in den vergangenen drei Jahren durch Stürme und Dürre entstanden sind, wieder bewaldet werden. Dabei soll der Waldaufbau und der Waldumbau möglichst ohne Schutzmaßnahmen – wie beispielsweise Zäune – sichergestellt werden. Denn das Wild braucht den gesamten Lebensraum.
Das Gesetz sieht eine Genehmigung von dreijährigen Abschussplänen bei Rot-, Dam- und Muffelwild vor. Bisher gab es einjährige Abschusspläne mit Ausnahme des Rehwildes, hier gibt es bereits seit 2001 dreijährige Abschusspläne. Damit können viele Genehmigungen von Abschussplänen und Nachbewilligungen von Abschüssen im laufenden Jagdjahr entfallen. Der bisher übliche Abschussplan für Rehwild wird außerdem durch einen Abschussplan mit maximal 30-prozentiger Überschreitung ersetzt. So können Jägerinnen und Jäger ohne behördliche Maßregelungen Rehwild entsprechend erlegen. Damit wird die Bejagung des Rehwildes verstärkt in die Verantwortung der Revierinhaber und Grundbesitzer gelegt.
Das Gesetz stellt weiterhin hohe Anforderungen an den Tierschutz: Den Sachkundenachweis für die Fangjagdausübung wird es zum Beispiel weiterhin geben. Hintergrund ist, dass die notwendigen Fertigkeiten im Rahmen der Vorbereitung auf die Jägerprüfung nicht umfänglich abgedeckt werden. Regelungen zur Aufnahme des Wolfes in das Jagdgesetz sind in diesem Entwurf nicht enthalten. Für die Fraktionen besteht die Möglichkeit, eine Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht im Rahmen der parlamentarischen Beratungen einzubringen.
Der Gesetzesentwurf soll nun in den Landtag eingebracht werden. Ziel ist eine Verabschiedung des Gesetzes zu Beginn des Jahres 2022, damit die Regelungen mit Beginn des neuen Jagdjahres 2022/2023 am 1. April 2022 in Kraft treten können. Die letzte große Novellierung des NJagdG trat am 1. April 2001 in Kraft. In der Zwischenzeit wurden mehrfach kleinere Anpassungen vorgenommen.