Althusmann: Innovationskraft und Innovationen maßgebliche Faktoren der niedersächsischen Wirtschaft
Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium hat seine Richtlinie zur Förderung von Hightech-Inkubatoren/Akzeleratoren, die mit 25 Millionen Euro aus dem Corona-Sondervermögen ausgestattet ist, veröffentlicht. Ziel der Förderung ist es, die Gründung neuer Hightech-Unternehmen in Niedersachsen zu beschleunigen sowie Hightech-Innovationen zu unterstützen und so einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit des Standorts zu leisten.
Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann: „Wir wollen verhindern, dass infolge der aktuellen Corona-Krise notwendige Innovationstätigkeiten verschoben werden oder ganz entfallen. Mit dieser Förderung werden wir das Innovationsklima in der niedersächsischen Wirtschaft weiter beleben. Innovationskraft und Innovationen sind maßgebliche Faktoren der niedersächsischen Wirtschaft. Wir müssen diese unbedingt trotz der Pandemie und ihrer Auswirkungen mittel- und langfristig erhalten und stärken, damit Niedersachsen schnell und gestärkt aus der Krise herauskommt.“
Die Einschätzungen des Ministers teilt auch der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Ehbrecht in seiner Funktion als Mitglied des Wirtschaftsausschusses und fügt ergänzend hinzu: „Die Wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit unseres Landes muss in unser aller Interesse liegen. Insbesondere die kleinen- und mittelständischen Unternehmen sind das Rückgrat unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und auf ihren Gebieten oftmals Vorreiter bei Innovation und Technologie. Eine Förderung des Landes an den richtigen Stellen ist eine gute Investition in die Zukunft.“
Mit der Förderung unterstützt das Wirtschaftsministerium Hightech-Inkubatoren dabei, ihre Strukturen aufzubauen sowie die Ausschreibung von Inkubationsprojekten oder Akzelerationsvorhaben vorzunehmen. Auch Programme zur unternehmerischen Ausbildung, beispielsweise durch internes Coaching, sind vorgesehen.
Die Ausrichtung ist grundsätzlich themenoffen, Quantentechnologie, Künstliche Intelligenz, Agrar und Ernährung, Life Sciences und Biotechnologie, Mobilität, Robotik sowie Produktionstechnologie stehen allerdings im besonderen Fokus des Landes.
Für die Förderung muss bis zum 15. August 2021 ein aussagekräftiges und verbindliches Konzept per E-Mail bei der NBank unter betriebliche.innovation@nbank.de eingereicht werden. Auf dieser Grundlage wird dann die Entscheidung über die Vergabe getroffen.