Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
die Stadt Göttingen – Fachbereich Gesundheitsamt für die Stadt und den Landkreis Göttingen – hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die am 31.5. in Kraft tritt. Zusammengefasst wird hier festgestellt, dass für die Stadt und den Landkreis Göttingen der Inzizdenzwert an fünf aufeinderfolgenden Tagen unter 35 lag und entsprechend die Schutzmaßnahmen der aktualisierten niedersächsichen Corona-Verordnung für Inzidenzwerte „von nicht mehr als 35“ greifen.
Was gilt aktuell für das Sporttreiben in Stadt und Landkreis Göttingen?
Für Stadt und Landkreis Göttingen gilt aktuell, dass sowohl drinnen als auch draußen Kontaktsport mit allen Altersgruppen (keine Beschränkung der TN-Zahlen) ohne Testung möglich ist. Sportanlagen können mit dem erforderlichen Hygienekonzept geöffnet werden, dies gilt auch für Umkleide- und Duschräume. Sollte der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenen Tagen wieder über 35 ansteigen, würden sowohl für den Innen- als auch Außenbereich andere Maßnahmen gelten (Testung, Kontaktsport mit max. 30 Personen, Duschen und Umkleiden geschlossen etc.).
Beachten Sie jedoch, dass für alle Sportanlagen weiterhin ein Hygienekonzept erforderlich ist und hier dann bspw. vor und nach dem Sport eine Schutzmaske getragen werden müsste.