Landesregierung beschließt Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Die Landesregierung hat am Montag (15.03.2021) den Gesetzentwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen und zur Verbandsanhörung freigegeben.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Thomas Ehbrecht hält diese Reform für eine gute und Sinnvolle Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen: „Eine weitere Stärkung des Ehrenamtes ist besonders in den Zeiten wichtig, in denen die Gesellschaft als Ganzes einen gewissen inneren Unfrieden oder eine Verunsicherung verzeichnet. Ein starkes Ehrenamt kann, durch seine fleißigen Unterstützerinnen und Unterstützer, massiv als ein stabilisierender Faktor in einer Gesellschaft wirken. Das damit diejenigen, die sich engagieren und als eine tragende Stütze in ihrem näheren Umfeld und in ihren Gemeinden wirken wollen, eine große Anerkennung und Lob verdient haben, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Dies wird mit der Novellierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes bestens untermauert.“
Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung insbesondere drei Ziele:
Stärkung des kommunalen Ehrenamts in den Kommunen:
Das bisher für die kommunalen Abgeordneten geltende Behinderungsverbot soll um ein Benachteiligungsverbot ergänzt werden. Eine entsprechende Regelung gibt es bereits bei den Freiwilligen Feuerwehren und ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern. In der Folge könnten Zeiten für Mandatstätigkeit bei der Arbeitszeit der Abgeordneten berücksichtigt werden. Damit würden die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung des Mandats in kommunalen Vertretungen erheblich verbessert. Die Stellung der Orts- und Stadtbezirksräte würde gestärkt. Die Haushaltsmittel, die die Orts- und Stadtbezirksräte für ihre Arbeit benötigen, würden ihnen zukünftig als Budget zugewiesen. Sie erhielten damit einen größeren Gestaltungsspielraum.
Die häufig ehrenamtlich geführten Mitgliedsgemeinden sollen durch die Samtgemeinde bei der Umsetzung des Gesetzes über digitale Verwaltung und Informationssicherheit unterstützt werden. Auch die Mitgliedsgemeinden müssten zukünftig einen Zugang für die Übermittlung elektronischer Dokumente eröffnen, elektronische Informationen und elektronische Formulare über die Internetseite bereitstellen sowie elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten. Dafür benötigen die Mitgliedsgemeinden die fachliche Unterstützung durch die Samtgemeinde.
Anpassung der bürgerschaftlichen Mitwirkung auf den kommunalen Ebenen an aktuelle Herausforderungen:
Der Katalog der Angelegenheiten, bei denen ein Bürgerbegehren nicht zulässig ist, soll um den Krankenhausbereich und den Rettungsdienst erweitert werden. Damit greift die Landesregierung eine Empfehlung der Enquetekommission zur Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen auf. Hintergrund ist, dass die Finanzentscheidungen bei Krankenhäusern und im Rettungsdienst nicht von den kommunalen Trägern selbst getroffen werden sollen. Darüber hinaus haben Standortentscheidungen über Krankenhäuser oder Rettungswachen immer überregionale Auswirkungen und berühren auch die Interessen von Nachbarkommunen. Die Angelegenheiten eignen sich damit nicht für eine direkte Entscheidung durch die Bürgerinnen und Bürger.
Einwohneranträge und Bürgerbegehren sollen zukünftig um eine von der Verwaltung zu erstellende Kostenschätzung ergänzt werden müssen. Die Kostenschätzung soll dazu beitragen, den Bürgerinnen und Bürgern die Tragweite und Konsequenzen der von ihnen vorgeschlagenen Entscheidung in finanzieller Hinsicht zu verdeutlichen.
Die Kreistage und Räte sollen die Möglichkeit erhalten, selbst einen Bürgerentscheid zu initiieren, wenn eine qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Abgeordneten dies für erforderlich hält. Dieses Verfahren stellt eine zusätzliche Möglichkeit dar, Bürgerinnen und Bürger stärker zu beteiligen.
Berücksichtigung weiterer Anforderungen aus der kommunalen Praxis:
Die Kommunen sollen ihr amtliches Verkündungsblatt auch in elektronischer Form herausgeben können. Gedruckte Verkündungsblätter werden vielerorts als nicht mehr zeitgemäß und als entbehrlich angesehen.
Das Sitzverteilungsverfahren bei der Bildung von Ausschüssen der kommunalen Vertretungen soll auf das d’Hondtsche Höchstzahlverfahren umgestellt werden. Dieses Verfahren erscheint eher geeignet, stabile Mehrheitsverhältnisse in den Ausschüssen zu gewährleisten als das bisherige Verfahren Hare-Niemeyer.
Die Landkreise und die Region Hannover sollen zukünftig gemeinsam mit den Städten und Gemeinden Kredite für Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und zur Umschuldung sowie zur Liquiditätssicherung aufnehmen können. Dadurch könnten sich dann Zinsvorteile ergeben, die der Haushaltsentlastung dienen.
Die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Bereich der Wohnraumversorgung soll erleichtert werden. Neben der sozialen Wohnraumförderung könnten damit kommunale Wohnungsbaugesellschaften zu einem weiteren wichtigen Baustein für mehr Wohnraum werden.