Stellungnahme Fördergelder Corona-Schutzausrüstung Thomas Ehbrecht (MdL)

Was sagen Sie zu dem Paket?

Das Programm zur Unterstützung von Schulen in Pandemiezeiten ist selbstverständlich sehr zu begrüßen. Wie alle Teile des öffentlichen Lebens waren auch die schulischen Einrichtungen im Bund und in den Ländern nicht auf solch eine massive Herausforderung vorbereitet und müssen daher ebenfalls mit Unterstützung des Landes auf die anhaltenden Probleme angepasst werden. Positiv hinzu kommt noch, dass die Kommunen hierfür ebenfalls rückwirkend getätigte Investitionen geltend machen können.

 

Können die Schulen Ihrerseits die benötigte Ausstattung kaufen?

Seit November 2020 können die Schulträger FFP2- und Alltagsmasken, Schutzkleidung, Acrylglas-Wände und CO2-Ampeln aus dem 20 Millionen Euro-Paket für schulische Corona-Schutzausstattung anschaffen. Die entsprechende „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Ausstattung von Schulen mit sächlicher Schutzausstattung zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie“ zur Abrechnung ist nach umfassenden Abstimmungen mit den Kommunalen Spitzenverbänden auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums veröffentlicht worden. Wie stets kommuniziert, können die Schulträger Anschaffungen abrechnen, die bereits ab dem Stichtag 17. November 2020 vorgenommen wurden. Der Bewilligungszeitraum endet mit Ablauf des 30.06. 2021.

Pro Schülerin und Schüler stehen mit den 20 Millionen Euro rund 20 Euro für zusätzliche sächliche Schutzmaßnahmen zur Verfügung. Damit können die Schulträger sowohl Ersatz-Masken für Schülerinnen und Schüler, die ihre Mund-Nasen-Bedeckungen vergessen haben, als auch FFP2-Masken für Lehrkräfte und weitere Schulbeschäftigte, kaufen. Aber auch Visiere als Spuckschutz, Einmalhandschuhe, Einmal-Schutzkleidung, Schutzbrillen, Desinfektionsspender sowie Desinfektionsmittel und mobile Händewaschstationen stehen ebenso im Förderkatalog des Kultusministeriums wie auch Spuckschutz aus Sicherheitsglas, Absperrbänder, oder auch Hinweisschilder zu Hygiene-Regeln. Darüber hinaus wird in Einzelfällen die Anschaffung oder Anmietung von mobilen Luftfiltergeräten zum vorübergehenden Einsatz in Unterrichtsräumen gefördert, soweit die Räume nur eingeschränkt über die Fenster gelüftet werden können.

 

Für welche Ausstattung ist das Geld gedacht?

Diese Frage wird in Teilen bereits in den Ausführungen der vorhergehenden Frage mit beantwortet.

Des Weiteren kommt noch ein zusätzliches Unterstützungspaket des Landes für pädagogische Mitarbeiter hinzu. Das Land Niedersachsen stellt kurzfristig 45 Millionen Euro für zusätzliches Personal und schulische Corona-Schutzmaßnahmen zur Verfügung, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Dienstag erklärte. Mit den Mitteln sollen die Schulen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zusätzlich unterstützt werden.

Personelle Unterstützung im Schulalltag durch bis zu 5.000 pädagogische Mitarbeiter

Im Umfang von 25 Millionen Euro können die niedersächsischen Schulen für ein halbes Jahr rund 5.000 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis einstellen. Für jede der rund 3.000 Schulen in Niedersachsen steht damit mindestens eine zusätzliche Kraft zur Verfügung. Mit der Maßnahme sollen insbesondere kleine Schulen mit geringem Budget, die aus eigenen Mitteln keine Unterstützung finanzieren können, entlastet werden. Die personelle Unterstützung durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzt sich zusammen aus 20 Millionen Euro für unterstützendes, nicht-lehrendes Personal (rund 4.800 Personen) sowie 5 Millionen Euro für lehrendes Personal, in der Regel Studierende oder Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums (rund 250 Personen). In einem vereinfachten und beschleunigten Einstellungsverfahren können die Schulen Personal auswählen, die konkrete Vertragsgestaltung übernimmt als entlastende Maßnahme die Landesschulbehörde. Ziel ist, mit Beginn Dezember Einstellungen zu realisieren, damit es im Schulalltag zu schnellen Entlastungen der Kollegien kommt.

 

Wann wird es bei den Schulen voraussichtlich ankommen?

Wie immer wird die Landesregierung hier natürlich ihr Möglichstes tun, damit die beantragten Gelder auch so schnell wie möglich rückerstattet werden können. Ein schneller Abfluss der Hilfsmittel ist stets oberstes Ziel, damit die Schulen alsbald bestmöglich auf die Pandemiebedingungen vorbereitet sind. Da die abrechnungsfähigen Bewilligungen auch rückwirkend eingereicht werden können, kann hier natürlich kein explizites Datum genannt werden, ab wann die Gelder bei den Schulen ankommen.

Der bürokratische Aufwand wird ebenso wie in anderen Teilen der Wirtschaft natürlich auch hier wieder groß sein. Ich bin hier aber optimistisch, dass jeder der Beteiligten sein Bestes geben wird, damit die finanziellen Hilfen möglichst schnell und unkompliziert dort ankommen, wo sie benötigt werden.

 

Welche Herausforderungen gab es im Landtag zu bewältigen, um die Förderung durchzubekommen?

Die Gelder sind durch die Landesregierung freigegeben worden. Mehr ginge natürlich immer, aber ich denke hier wird den Schulträgern schon ganz ordentlich unter die Arme gegriffen. Sicherlich kann man auch erwarten, dass die Schulträger auch in die entsprechende Infrastruktur investieren. Dass der Handlungsbedarf groß ist und die Infrastruktur schnellstmöglich auf die Pandemiebedingungen angepasst werden muss, darüber herrscht in allen Teilen der Politik Einigkeit.

Die Bildung darf in unserem Land nicht nachhaltig darunter leiden und deshalb ist jedem der Beteiligten die Wichtigkeit und Tragweite der Entscheidungen absolut bewusst.